Dtsch Med Wochenschr 2010; 135(6): 260-261
DOI: 10.1055/s-0029-1244843
Arztrecht in der Praxis | Commentary

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Aufklärungspflicht des Arztes bei Verweigerung einer medizinisch gebotenen Behandlung durch den Patienten

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2009Physician’s duty to obtain informed consent if patients refuse indicated treatmentH. -J. Rieger
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Publication Date:
02 February 2010 (online)

Problem

Wo von ärztlicher Aufklärungspflicht die Rede ist, denkt man zunächst an die wegen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erforderliche Aufklärung, die prinzipiell Voraussetzung für die Wirksamkeit seiner Einwilligung in einen geplanten ärztlichen Eingriff ist. Hiervon zu unterscheiden ist die unter therapeutischen Gesichtspunkten erforderliche Aufklärung (therapeutische Aufklärung oder Sicherungsaufklärung). Darunter versteht man die zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs notwendige Erteilung von Schutz- und Warnhinweisen zwecks Befolgung ärztlicher Ratschläge. Die therapeutische Aufklärung ist notwendiger Bestandteil der kunstgerechten ärztlichen Behandlung, ihre nicht gehörige Erfüllung stellt deshalb einen Behandlungsfehler dar (Katzenmeier, Arzthaftung, 2002, S. 327). Ein solcher Fall war Gegenstand eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.06.2009 – VI ZR 157/08.

Dr. H.-J. Rieger

Fachanwalt für Medizinrecht

Zeppelinstraße 2

76185 Karlsruhe