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DOI: 10.1055/s-0029-1244843
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Aufklärungspflicht des Arztes bei Verweigerung einer medizinisch gebotenen Behandlung durch den Patienten
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16.06.2009Physician’s duty to obtain informed consent if patients refuse indicated treatmentPublication History
Publication Date:
02 February 2010 (online)
Problem
Wo von ärztlicher Aufklärungspflicht die Rede ist, denkt man zunächst an die wegen des Selbstbestimmungsrechts des Patienten erforderliche Aufklärung, die prinzipiell Voraussetzung für die Wirksamkeit seiner Einwilligung in einen geplanten ärztlichen Eingriff ist. Hiervon zu unterscheiden ist die unter therapeutischen Gesichtspunkten erforderliche Aufklärung (therapeutische Aufklärung oder Sicherungsaufklärung). Darunter versteht man die zur Sicherstellung des Behandlungserfolgs notwendige Erteilung von Schutz- und Warnhinweisen zwecks Befolgung ärztlicher Ratschläge. Die therapeutische Aufklärung ist notwendiger Bestandteil der kunstgerechten ärztlichen Behandlung, ihre nicht gehörige Erfüllung stellt deshalb einen Behandlungsfehler dar (Katzenmeier, Arzthaftung, 2002, S. 327). Ein solcher Fall war Gegenstand eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.06.2009 – VI ZR 157/08.
Dr. H.-J. Rieger
Fachanwalt für Medizinrecht
Zeppelinstraße
2
76185 Karlsruhe