intensiv 2004; 12(5): 229-235
DOI: 10.1055/s-2004-813487
Intensivpflege

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Die Organentnahme - notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Transplantation

Frank Reis1
  • 1DSO, Region Mitte, Mainz
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Publication Date:
16 September 2004 (online)

Mit zirka 12 Organtransplantationen pro Tag ist die Transplantationsmedizin in Deutschland eine etablierte Behandlungsmethode bei Organversagen und oft die einzige Möglichkeit, Leben zu retten oder die aktuelle Lebenssituation von schwer erkrankten Patienten zu verbessern. Derzeit warten in Deutschland über 12 000 Patienten auf diese Behandlungschance. Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 3496 Organe von verstorbenen Organspendern entnommen und transplantiert.

Als eine Folge des Transplantationsgesetzes (TPG) und durch den Vertrag nach § 11 TPG mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle haben sich die Organisation und der Ablauf von Organentnahmen entscheidend verändert. Organentnahmen finden nicht mehr nur in den großen Transplantationszentren, sondern auch in kleinen Krankenhäusern niedriger Versorgungsstufen statt [1].

Als erste operative Maßnahme stellt die Organentnahme einen sehr entscheidenden Schritt für eine erfolgreiche Transplantation dar. Grundsätzliche Voraussetzung für eine postmortale Organspende nach § 3 des Transplantationsgesetzes (TPG) sind der nachgewiesene Tod (Hirntod) des Patienten gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer und die Einwilligung zur Organspende. Der Verstorbene kann zu Lebzeiten einer postmortalen Organspende zugestimmt haben oder seine Angehörigen entscheiden darüber gemäß seinem mutmaßlichen Willen [2] [3].

Mit einer Entscheidung zur Organspende möchte der Verstorbene anderen, lebensbedrohlich erkrankten Patienten helfen. Dieser Entscheidung sollten die Mitarbeiter des Krankenhauses mit Respekt und Anerkennung begegnen. Oberste Maxime ist deshalb die Wahrung der Würde des Spenders im gesamten Organspendeprozess. Ziel sämtlicher Bemühungen sowohl des Anästhesie-Teams als auch des OP-Personals sollte es daher sein, gemeinsam mit allen anderen beteiligten Personen die Entscheidung des Organspenders, ungeachtet der eigenen persönlichen Einstellung, in dessen Sinne erfolgreich umzusetzen.

Im ersten Teil dieses Artikels werden zunächst das Aufgabenspektrum der Anästhesie und dessen besondere Merkmale dargestellt, bevor im zweiten Teil die Organentnahme aus der Sicht des OP-Personals beleuchtet wird.

Literatur

  • 1 Mauer D, Gabel D, Eisenreich S. et al . Organspende in Deutschland.  Intensivmedizin und Notfallmedizin. 2003;  40 538-548
  • 2 Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz, TPG); BGB I. I (5.11.1997): 2631. 
  • 3 Bundesärztekammer . Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes.  Deutsches Ärzteblatt. 1998;  95 1861-1868
  • 4 Deutsche Stiftung Organtransplantation (Hrsg) .Organspende - eine gemeinsame Aufgabe (Informationsordner). Neu-Isenburg; 2002 Kapitel 7
  • 5 Sinner B, Graf B M. Anästhesie zur Organentnahme.  Der Anaesthesist. 2002;  51 (6) 493-513
  • 6 Klein K. Intensivmedizinische Betreuung eines Organspenders.  Intensiv. 2004;  12 (2) 61-67
  • 7 Pflegezeitschrift-Sonderveröffentlichung (Thema Organspende). Stuttgart; Kohlhammer 2002: 6-16
  • 8 Mauer D, Nehammer K, Bösebeck D. et al . Die organprotektive Intensivtherapie bei postmortalen Organspendern.  Intensivmedizin und Notfallmedizin. 2003;  40 574-584
  • 9 Bundesärztekammer. Erklärung zum Hirntod.  Deutsches Ärzteblatt. 2001;  98 1417
  • 10 Lang H, Kamler M, Herold U. et al . Die Spenderorganentnahme.  Der Chirurg. 2002;  5 517-535
  • 11 Pfitzmann R, Hummel M. Organtransplantation. Transplantation thorakaler und abdomineller Organe. Berlin, New York; de Gruyter 2001 15, 16
  • 12 Müller A R, Platz K P, Neuhaus P. Organtransplantation. Transplantation thorakaler und abdomineller Organe. Berlin, New York; de Gruyter 2001: 143-145
  • 13 Spandl A. Konflikte des Anästhesiepflegepersonals bei einer Explantation; Die Schwester - Der Pfleger.  2000;  11 902-904
  • 14 Schlake H P, Roosen K. Der Hirntod als der Tod des Menschen. 2. überarb. und erw. Aufl.  Deutsche Stiftung Organtransplantation (Hrsg). 2001; 

1 [1] Unter „Ischämiezeit” versteht man den Zeitraum, in der die Spenderorgane ab dem Zeitpunkt der Perfusion bis zu Re-Durchblutung im Empfängerkörper unter Anoxie konserviert werden. Dabei unterscheidet man die „kalte Ischämiezeit”, in der die Hypothermie und spezielle Konservierungslösungen für eine Minimierung des Sauerstoffverbrauchs und den Schutz des Organs vor funktionellen und strukturellen Schädigungen sorgen von der „warmen Ischämiezeit”. Diese Zeit beinhaltet die Zeitspanne der Transplantation des Organs in den warmen Empfängerkörper. Die Toleranzzeiten sind für die verschiedenen Organe dabei unterschiedlich [4, 10, 11].

Frank Reis

Fachkrankenpfleger für Anästhesie und Intensivpflege, Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (Koordinierungsstelle Organspende), Region Mitte (Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland)

Adam-Karrillon-Str. 23

55118 Mainz

Email: Frank.Reis@dso.de; mitte@dso.de

URL: http://www.dso.de

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