intensiv 2003; 11(5): 249-250
DOI: 10.1055/s-2003-43513
Recht
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Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

Werner Schell1
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Publication Date:
07 November 2003 (online)

In einem viel beachteten Rechtsstreit hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Bereitschaftsdienst nicht einfach als Arbeitszeit anerkannt werden kann. Das BAG verwies in dem Urteil auf das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bereitschaftsdienste als Ruhezeiten ansieht, und forderte den Gesetzgeber auf, den Widerspruch zwischen europäischem und deutschem Recht aufzulösen. Nun ist die Politik gefordert!

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harffer Str. 59

41469 Neuss

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