intensiv 2003; 11(1): 43-44
DOI: 10.1055/s-2003-36996
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Es gibt kein Menschenrecht auf aktive Sterbehilfe

Werner Schell1
  • 1Neuss
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Publication Date:
26 October 2007 (online)

Der Fall:

Die 43-jährige britische Staatsangehörige Diane Pretty, inzwischen verstorben, war vom Hals abwärts wegen einer Nervenkrankheit, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), völlig gelähmt und konnte ihr Leben nur mit Hilfe Dritter meistern. Die Mutter zweier Kinder wollte die Zusicherung erstreiten, dass ihr Mann straffrei bleibt, wenn er ihr auf eigenen Wunsch beim Sterben hilft. Das hatte das oberste britische Zivilgericht im November 2001 abgelehnt. In Großbritannien steht auf aktive Sterbehilfe bis zu 14 Jahre Haft. Die Britin sah in der Ablehnung ihres Sterbehilfe-Gesuchs einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben, das auch ein Recht auf Sterben und Selbsttötung beinhalte. Dies bedeute auch, dass jeder selbst über sein Leben und seinen Körper bestimmen könne, hatten Prettys Anwälte argumentiert. Da der Britin ferner ein „qualvoller Tod” durch Ersticken drohe, bedeute die Ablehnung des Gesuchs auch einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung. Frau Pretty sah sich außerdem gegenüber Gesunden diskriminiert, die sich ohne Hilfe Dritter selbst das Leben nehmen können. Die britische Regierung dagegen hatte argumentiert, die Menschenrechtskonvention beinhalte weder ein Recht auf Selbstmord noch ein „Recht auf Hilfe zum Selbstmord”. Das britische Recht verbiete aktive Sterbehilfe. Würde Frau Prettys Mann straffrei ausgehen, würde dies dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Frau Pretty wandte sich nach all dem an den Europäische Gerichtshof (EuGH) für Menschenrechte und verfolgte dort ihr Anliegen weiter. Der EuGH für Menschenrechte wies die Klage ab.

Literatur

  • 1 Schell Werner. Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements). Hagen; Brigitte Kunz Verlag 2000

Werner Schell

Dozent/Dipl.-Verwaltungswirt

Harfer Straße 59

41469 Neuss

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