intensiv 2002; 10(1): 36-38
DOI: 10.1055/s-2001-19559
Recht
© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Der Patientenwille am Ende des Lebens - Empfehlungen zu medizinrechtlichen Aspekten vorgelegt

Werner Schell
  • 1Neuss
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Publication Date:
15 January 2002 (online)

Am 11.9.1998 hat die Bundesärztekammer (BÄK) ihre neuen „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung” verabschiedet und damit für die Ärzteschaft und die sonstigen Gesundheitsberufe Handlungsempfehlungen herausgegeben. Ergänzt wurden diese Grundsätze durch eine „Handreichung” der BÄK zu Patientenverfügungen (ein Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten).[*]

Trotz der inzwischen zahlreich vorliegenden Publikationen zum Thema herrscht offensichtlich weiterhin große Verunsicherung darüber, wie man rechtlich und ethisch korrekt mit den Menschen umgeht, die sich (tatsächlich oder mutmaßlich) am Ende des Lebens befinden und eines Beistandes und der Hilfe bedürfen. Welche Rechte hat der Patient, der Sterbende? Was dürfen bzw. sollen Ärzte und Pflegekräfte tun? Welche Maßnahmen sind zulässig, welche eher nicht? Wie sollen sich die Angehörigen eines Patienten/ Ster- benden verhalten? Was dürfen die Angehörigen von den Gesundheitsberufen erwarten? Diese und zahlreiche weitere Fragen türmen sich auf und verlangen nach Antworten!

Die anhaltende Verunsicherung in den Fachkreisen und der Bevölkerung hat Veranlassung gegeben, dass sich der 63. Deutsche Juristentag (vom 26.-29.9.2000 in Leipzig) mit den zivilrechtlichen Fragen am Ende des Lebens befasst und eine Reihe interessanter Empfehlungen zu zivilrechtlichen Regelungen zur Absicherung der Patientenautonomie am Ende des Lebens beschlossen und der Öffentlichkeit vorgestellt hat.[]

Unter anderem wurde vom Deutschen Juristentag herausgestellt:

„Das Recht auf Leben gehört ebenso wie das Selbstbestimmungsrecht des Menschen zu den höchsten Gütern des Grundgesetzes.”

Ergänzend zu der Beschlusslage des Deutschen Juristentages hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) Ende September 2000 Empfehlungen zu ausgewählten medizinrechtlichen Aspekten des Arzt-Patienten-Verhältnisses am Ende des Lebens vorgelegt und damit weitere wichtige Handlungsanleitungen vorgestellt.

Diese Empfehlungen werden nachfolgend vorgestellt.[]

1 „Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung” und „Handreichung” sind neben anderen Texten zum Thema vollständig abgedruckt in Schell W. Sterbebegleitung und Sterbehilfe - Gesetze, Rechtsprechung, Deklarationen (Erklärungen), Richtlinien, Stellungnahmen (Statements). Hagen, Brigitte Kunz Verlag, 2. aktualisierte und erweiterte Auflage 2000. Hinweise zum Thema auch in Schell W. Betreuungsrecht & Unterbringungsrecht. Hagen, Brigitte Kunz Verlag, 2001.

2 Die Beschlussempfehlungen des Deutschen Juristentages, Abteilung Zivilrecht, werden u. a. im Internet vorgestellt unter http:// www.wernerschell.de (Rubrik „Rechtsalmanach”, Nr. 13) und können dort heruntergeladen werden.

3 Die Empfehlungen sind im Internet nachlesbar bzw. abrufbar, und zwar unter http:// www.wernerschell.de (Rubrik „Rechtsalmanach”, Nr. 13).

Werner Schell

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