Im OP 2015; 05(05): 247
DOI: 10.1055/s-0041-104146
DBOTA
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Mitteilungen für die Mitglieder des Deutschen Berufsverbands Operationstechnischer Assistenten

Further Information

Publication History

Publication Date:
21 August 2015 (online)

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser, liebe Mitglieder des DBOTA,

an dieser Stelle möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen der staatlichen Anerkennung und der Ausbildungsvergütung für Operationstechnische Assistenten und Assistentinnen (OTA) informieren.

Staatliche Anerkennung

Der Vorstandsvorsitzende des DBOTA, Benny Neukamm, verfasste im März ein Schreiben an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), um ihn auf das Berufsbild der OTA und deren fehlende staatliche Anerkennung aufmerksam zu machen.

Neukamm forderte in dem Brief unter anderem „[…] sich dem Anliegen der Berufe der Operationstechnischen Assistenz schnellstmöglich anzunehmen. […] Der Beruf wird durch diese Missstände zunehmend unattraktiver. Das wird langfristig dazu führen, dass nicht genug qualifiziertes Personal für Operations- und Funktionsbereiche zur Verfügung steht und somit die Patientensicherheit in diesem Bereich gefährdet ist.“

Im April erreichte den DBOTA prompt eine positive Rückmeldung des Ministeriums. In dem Schreiben heißt es: „Ich kann Ihnen mitteilen, dass das Bundesministerium für Gesundheit unter Einbeziehung eines Expertengremiums bereits mit der Vorbereitung einer Ausbildungsregelung begonnen hat. […] Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Laufe dieser Legislaturperiode anzugehen.“

Außerdem sicherte Hermann Gröhe dem DBOTA einen Platz im Diskussionsforum über das Gesetzgebungsverfahren zu. So wird gewährleistet, dass nicht nur die Arbeitgeberverbände ihre Interessen vertreten, sondern dass endlich auch die Belange der OTA sowie der Auszubildenden durch den DBOTA adäquat vertreten werden.

Wir vom DBOTA werden daran teilnehmen und uns dafür einsetzen, dass die staatliche Regelung für unsere Berufsgruppe vorangebracht wird.


#

Ausbildungsvergütung

Durch Umfragen in sozialen Netzwerken und durch Auswertung von anonymisierten Daten aus dem Gebiet Berlin-Brandenburg zeigte sich deutlich, dass die Vergütung der Auszubildenden deutschlandweit um bis zu 300 Euro variiert. Dies resultiert aus der fehlenden staatlichen Anerkennung.

Denn damit geht einher, dass es Kliniken möglich ist, die OTA-Auszubildenden nach eigenen Gesichtspunkten einzugruppieren. Für Kliniken ist dies attraktiv: gute Arbeitskräfte zum Niedriglohn.

Die Berechnung des Stundenlohns von Auszubildenden beläuft sich dabei im ersten Lehrjahr auf zirka 4,50 Euro bis zu zirka sechs Euro in der Stunde. Noch deutlicher werden die Unterschiede im dritten Lehrjahr. Hier verdienen die Auszubildenden zwischen 5,40 Euro und 7,10 Euro in der Stunde.

Dem möchten wir – als DBOTA – entgegenwirken. Wir setzen uns dafür ein, dass unsere neuen Kollegen fair, ihrer Ausbildung entsprechend und vor allem einheitlich vergütet werden. Dieser hochspezialisierte Beruf muss sowohl in der Vergütung als auch in seiner Anerkennung attraktiver gestaltet werden. Dies muss auch im Interesse der Kliniken sein, um in Zukunft ausreichend Personal für Operations- und Funktionsbereiche generieren zu können.

Zu dieser Thematik befindet sich der DBOTA derzeit in Gesprächen mit der Landesarbeitsgruppe des Deutschen OTA-Schulträgerverbands Berlin-Brandenburg. Ziel ist es, in Zusammenarbeit noch in diesem Jahr eine „Empfehlung zur Vergütung von Auszubildenden zum Operationstechnischen Assistenten bzw. zur Operationstechnischen Assistentin“ herauszugeben.

Tanja Hetzer/Marius Maier


#