VPT Magazin 2020; 06(07): 20
DOI: 10.1055/s-0040-1716646
Recht

Darf ich via Messengerdienst mit Patienten kommunizieren?

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Zusammenfassung

Viele meiner Patienten nutzen WhatsApp. Auch meine Mitarbeiter und ich haben den Massenger auf unseren Smartphones und nutzen ihn fast täglich privat. Es wäre doch praktisch, sich darüber auch mit Patienten auszutauschen. Wie sieht da die Rechtslage aus?



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Article published online:
31 August 2020

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