Laryngorhinootologie 2012; 91(08): 508-509
DOI: 10.1055/s-0031-1301358
Gutachten + Recht
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Keine Haftung, wenn Patient Aufklärung nicht versteht

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.08.2011 5 U 713/11
A. Wienke
,
A. Stenger
Further Information

Publication History

Publication Date:
23 July 2012 (online)

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in einem kürzlich veröffentlichen Beschluss (5 U 713/11) entschieden, dass Patienten nachfragen müssen, wenn sie die medizinische Aufklärung ihres Arztes vor einem diagnostischen oder therapeutischen Eingriff nicht verstanden haben. Die missverstandene Aufklärung aufgrund einer persönlichen Überforderung eines Patienten führe nicht automatisch zu einer Haftung des Arztes, so die Richter des OLG Koblenz.