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DOI: 10.1055/s-0029-1237410
© 1997 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Wettbewerbsverbot für Praxisassistenten in der Weiterbildung – Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. 6. 1996
Publication History
Publication Date:
12 August 2009 (online)

Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Urteil vom 13. 6. 1996 – IZR102/94 – zu der seit langem umstrittenen Frage der Verfassungsmäßigkeit des in § 19 Abs. 1 Satz 5 (früher § 15 Abs. 1 Satz 5 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärzte [MBO]) enthaltenen Wettbewerbsverbots für Praxisassistenten in der Aus- und Weiterbildung sowie zu Fragen der Auslegung dieser Vorschrift Stellung genommen. Die Bestimmung lautet wie folgt:
»Es ist insbesondere berufsunwürdig. wenn ein Arzt im Praktikum, ein Assistent oder Vertreter zur Ableistung der Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit oder ein Weiterbildungassistent sich innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ohne Zustimmung des Praxisinhabers im Einzugsbereich derjenigen Praxis niederläßt. in welcher er die bezeichneten Tätigkeiten mindestens drei Monate ausgeübt hat.«