Dtsch Med Wochenschr 2000; 125(14): 440-441
DOI: 10.1055/s-0029-1225895
Arztrecht

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Übertretung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch Ärzte im Notfalleinsatz – Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.11.1999

Hans-Jürgen Rieger
  • Karlsruhe
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Publication Date:
01 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Grundsätzlich ist auch der Arzt im Notfalleinsatz zur Einhaltung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) verpflichtet. Wo jedoch schnelle Hilfe für einen schwerkranken Patienten erforderlich ist, kann die Übertretung von Verkehrsvorschriften unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes nach § 16 des Gesetzes über Ordnungs-widrigkeiten (OWiG) gerechtfertigt sein. Diese Vorschrift lautet wie folgt: «Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.»