Notfall & Hausarztmedizin 2009; 35(3): 129
DOI: 10.1055/s-0029-1220803
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© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Trotz und gerade wegen der Lage im Gesundheitswesen – Bewahren Sie Ihre Fachkompetenz

Heribert Brück
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Publication Date:
14 April 2009 (online)

Fachzeitschriften sollten sich primär mit medizinischen Themen beschäftigen und neue Erkenntnisse möglichst praxisrelevant aufarbeiten. Dies geschieht auch in der Notfall & Hausarztmedizin. Doch in diesen Zeiten wird man als niedergelassener Arzt ständig auch mit politischen Themen konfrontiert. Gestatten Sie mir deshalb zunächst, in einem kleinen Exkurs meine ganz spezielle Sicht auf die derzeitige Entwicklung aufzuzeichnen.

Das Szenario, das mir hier vorschwebt, kennen Sie alle. Wegen der seit Jahren aufgestauten Probleme im Gesundheitsbereich – notwendige Reformen wurden aus politischen Gründen immer wieder verzögert – sollen jetzt endlich neue Therapien eingesetzt werden. Die Studienleitung entwickelt deshalb ein neues Therapieverfahren und verspricht allen Beteiligten wundersame Besserungen. Die Ethikkommission segnet die Studie ab, obwohl das Verfahren bisher nicht gestestet ist und der Verdacht besteht, dass die meisten Mitglieder die vorgelegten Therapiestrategien gar nicht verstehen. Die Durchführung der Studie übernimmt ein Gremium aus den Kostenträgern und Vertretern der Studienzentren, mit am Tisch sitzt ein unabhängiger Sachverständiger.

Erst kurz vor Studienbeginn erfahren auch die Studienärzte die genauen Fakten, was einen Sturm der Empörung auslöst. Sie stellen fest: Lediglich alter Wein werde hier in neuen Schläuchen angeboten, allenfalls würden die Namen und Dosierungen geändert, und die Versorgung würde damit nicht besser, sondern nur noch schlechter. Die Studienleitung sieht jedoch lediglich ein Kommunikationsproblem: Die Studienzentren könnten ihren Studienärzten nicht vermitteln, wie herausragend die neue Therapie sei. Jetzt bemängelt auch der oberste Vertreter der Studienzentren fehlende Vergleichszahlen bei der Beschlussfassung – zugestimmt hatte er aber trotzdem. Überrascht über die potenziellen Auswirkungen der neuen Behandlung ist plötzlich auch der unabhängige Sachverständige.

Wenn wir Ärzte so handeln würden, wäre dies zu Recht ein riesengroßer Skandal. Dementsprechend haben wir in der aktuellen Ausgabe der Notfall & Hausarztmedizin versucht, anders als in dem oben erwähnten Szenario praxisnahe Informationen rund um das Thema Vorhofflimmern zusammenzustellen. Sicherlich sehen Sie jeden Tag solche Patienten, schließlich handelt es sich beim Vorhofflimmern um die häufigste Herzrhythmusstörung. In den letzten Jahren gab es dazu einige interessante neue Studien und Entwicklungen der invasiven Therapie – eine Weiterentwicklung, die wir gerne aufgreifen und für Sie zusammenfassen. Hier lesen Sie, wie man leitliniengerecht handeln soll und wann eine elektrophysiologische Untersuchung angezeigt ist.

Ein ganz wichtiger Faktor, geradezu die Basis der Behandlung des Vorhofflimmerns ist die Antikoagulationsbehandlung, die natürlich auch bei anderen Krankheitsbildern erforderlich ist. Sehr schön und praxisrelevant weisen die Autoren eines Beitrags einen Weg, wie wir bei den Patienten verfahren sollen, bei denen die Antikoagulation zeitweise unterbrochen werden muss. Darüber hinaus befassen wir uns mit dem Schlaganfall – ein für die Praxis sehr wichtiges Thema. Kann doch der Schlaganfall auch Folge einer nicht korrekten Antikoagulationsbehandlung sein. Nicht nur daher ist er eine nicht seltene Komplikation bei Vorhofflimmerpatienten. Schlaganfälle sind aber nicht nur häufig, sie führen bei den Betroffenen oft zu erheblichen Beeinträchtigungen, und sie haben auch ein hohes Rezidivrisiko. Die richtige Rezidivprophylaxe aus Ihrer Hand ist deshalb sehr wichtig.

Die Kenntnis der neuen Therapieverfahren der Herzinsuffizienz, die ein weiterer Schwerpunktartikel zusammenfasst, komplettiert das Angebot der aktuellen Schwerpunktausgabe. Sie sollten die Möglichkeiten und Limitationen der Resynchronisationsbehandlung kennen, um Ihre Patienten rechtzeitig an einen Spezialisten zu verweisen.

Dr. Heribert Brück

Erkelenz (Gasteditor)