Dtsch Med Wochenschr 1934; 60(52): 1987-1991
DOI: 10.1055/s-0028-1130348
© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Gesunderhaltung des Erbguts, Erkennung und Fernhaltung von Erbschäden

L. Borchardt in Königsberg
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses ist der erste ernstliche Versuch zur Verbesserung der Erbmasse des deutschen Volkes. Es bedarf mannigfacher Ergänzungen, die durch die Verschiedenheit des Erbgangs (dominant, rezessiv, geschlechtsgebunden-rezessiven) bedingt sind. Neben der Unfruchtbarmachung kommt hierfür das Verbot der Verwandtenehe bei rezessiven Erbanlagen und die von Unterberger angegebene Methode zur ausschließlichen Zeugung nur männlicher Nachkommen bei geschlechtsgebunden-rezessiven Erbanlagen in Frage. Der Verhütung der Neuentstehung krankhafter Erbanlagen ist alle Aufmerksamkeit zu widmen. Prävention und künstliche Schwangerschaftsunterbrechung (die letztere möglichst zusammen mit Unfruchtbarmachung) sind für bestimmte Fälle zu empfehlen. Neben den biologischen sind auch soziale Methoden zur Förderung erbgesünder Familien heranzuziehen. Erst ein Zusammenwirken aller dieser Methoden wird in absehbarer Zeit den gewünschten Erfolg erzielen: die erhebliche Verbesserung der Erbmasse des deutschen Volkes.