Dtsch Med Wochenschr 1934; 60(38): 1432-1436
DOI: 10.1055/s-0028-1130144
Ärztliche Fortbildung

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Über die Eklampsie1

Ernst Puppel - Direktor der Anstalt
  • Aus der Hessischen Hebammenlehranstalt und Frauenklinik in Mainz
1 Vortrag im Ärzte-Verein Mainz, 14. X. 1933.
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Publication Date:
05 May 2009 (online)

Zusammenfassung

1. Die Prophylaxe und damit das Schicksal von Mutter und Kind liegt einmal bei der Hebamme und dann beim Arzt. Jede Hebamme ist verpflichtet, beim geringsten Verdacht auf drohende Eklampsie den Arzt zu rufen, denn sie kennt die Zeichen sehr genau, sie ist darauf dressiert, daß sie den Urin zu untersuchen, auf Ödeme zu achten hat. Sie kennt die Diätvorschriften für die letzten 3 Graviditätsmonate, sie ist unterrichtet, daß sie die Patientin zum Arzt „bringen” soll, wenn sie nicht allein hingeht.

Einschränkung von Fett und Fleisch, Wurst, dagegen Darreichung von Kohlenhydraten, Gemüse, Butter, Salat usw. vermögen den drohenden Zustand zu bessern. Schwere Arbeit muß vermieden werden.

2. Bei vorgeschrittenen Fällen empfiehlt sich die Verbringung in eine Klinik, da die Frauen den diätetischen Anordnungen des Arztes doch nicht gehorchen.

3. Wird Arzt und Hebamme erst dann gerufen, wenn der Anfall bereits ausgebrochen ist, so ist die sofortige Entbindung angezeigt, wenn möglich im Hause mit der Zange, wenn das unmöglich, sofortiger Transport zur Klinik, nach einem kräftigen Aderlaß und einer Morphininjektion, deren Höhe jedoch zweckmäßig auf dem Überweisungsschein angegeben werden muß, damit eine Überdosierung vermieden wird.

4. Alle Frauen mit ausgebrochener Eklampsie sind sofort nach Aufnahme in die Klinik zu entbinden, sei es durch Zange, Wendung oder Sectio cervicalis transperitonealis.

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