Dtsch Med Wochenschr 1941; 67(31): 845-849
DOI: 10.1055/s-0028-1119185
Sportmedizin

© Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Kälte-Anstrengungsallergie, eine sportbehindernde Erkrankung

(Zugleich ein Beitrag zur Prophylaxe des plötzlichen Todes im Wasser)E. J. Klaus
  • Sportärztlichen Untersuchungsstelle der Universität Münster (Westfalen). Leiter: Dr. E. J. Klaus
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Publication Date:
05 June 2009 (online)

Zusammenfassung

Es wird über einen Fall von Kälte-Anstrengungsallergie bei einer gut trainierten 2Ojährigen Sportstudentin berichtet. Außer ausgedehnten Hautreaktionen, bestehend in stark juckendem Nesselausschlag an den Stellen der Kälteeinwirkung, kommt es als Folge der Reaktion am gesamten Gefäßsystem zu starken Kreislaufstörungen bis zum Schock mit Bewußtseinsverlust. Die allergischen Reaktionen werden nur ausgelöst, wenn während oder nach größeren körperlichen Anstrengungen Kälteeinwirkung erfolgt. Die beobachteten Veränderungen gleichen bis ins einzelne dem bekannten Histaminschock. Eine außerordentliche Histaminempfindlichkeit konnte nachgewiesen werden. Es ist wahrscheinlich, daß die Haut- und Allgemeinreaktionen bedingt sind durch das Freiwerden eines körpereigenen Stoffes, welcher in vorliegendem Falle erst unter Kälteeinfluß in der Haut und bei längerer körperlicher Arbeit und gleichzeitigem Kältereiz, wie z. B. Schwimmen, auch am genannten Gefäßsystem wirksam wird. Da dem Auftreten der allergischen Erscheinungen eine Pleuritis exsudativa vorausging, ist jedoch auch an eine allergische Reaktion in bakteriologisch-serologischem Sinne zu denken, wie sie kürzlich von mir bei dem plötzlichen Tode eine Sportstudentin beim Wettschwimmen angenommen wurde. Auch die in unserem Falle nachgewiesenen Fokalinfekte (chronische Tonsillitis, Zahngranulome) können mit dem Krankheitsgeschehen in ursächlichem Zusammenhang stehen, zumindest die Allergiebereitschaft unterhalten. Manche sogenannte plötzliche Todesfälle im Wasser sind wahrscheinlich so zu erklären. Die Kenntnis dieses in der Genese nicht einheitlichen Krankheitsbildes ist daher für die sportärztliche Beratung von größter Bedeutung. 1m Zustand der Allergiebereitschaft ist das Schwimmverbot unerläßlich. Auch nach völliger Ruckbildung der Überempfindlichkeit ist beim Wassersport weiterhin größte Zurückhaltung angezeigt. Wegen der Gefahr des Rückfalles sollten Menschen mit einmal nachgewiesener Kälte- und Anstrengungsallergie nur ins Wasser gehen, wenn fremde Hilfe in der Nähe ist.

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