Angewandte Nuklearmedizin 2024; 47(02): 95-96
DOI: 10.1055/a-2318-1018
Qualitätssicherung und Strahlenschutz in der Nuklearmedizin
Editorial

Qualitätssicherung und Strahlenschutz in der Nuklearmedizin

Quality assurance and radiation protection in nuclear medicine
Detlef Moka
1   Zentrum für Nuklearmedizin und Molekulare Bildgebung, Essen
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Die Nuklearmedizin ist ein hochinnovatives Fachgebiet, das sich insbesondere im letzten Jahrzehnt zu einer unverzichtbaren Säule der medizinischen Diagnostik und Therapie entwickelt hat.

Ein wesentlicher Aspekt, der die Nuklearmedizin von anderen medizinischen Disziplinen unterscheidet, ist ihre Fähigkeit, innovative Technologien zu nutzen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Integration von Hybridgeräten wie PET/CT und SPECT/CT ermöglicht eine noch präzisere Diagnostik und individualisierte Therapieplanung, die zu besseren klinischen Ergebnissen führt. Diese fortschrittlichen Technologien bieten nicht nur einen Mehrwert für die Patienten, sondern positionieren die Nuklearmedizin auch als führendes Fachgebiet in der medizinischen Bildgebung.

Angesichts der großen Fortschritte gewinnen Strahlenschutz und Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin zunehmend an Bedeutung. Durch die starke Fokussierung auf die Qualitätssicherung bietet die Nuklearmedizin nicht nur einen hohen Standard in der Patientenversorgung, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen medizinischen Fachgebieten.

Die Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin umfasst eine Vielzahl von Aspekten, die von der Herstellung und Lagerung der Radionuklide über die Durchführung der diagnostischen Verfahren bis hin zur therapeutischen Anwendung reichen. Ein zentraler Bestandteil ist die regelmäßige, nach dem Strahlenschutzgesetz vorgeschriebene Überprüfung der nuklearmedizinischen Praxen und Abteilungen durch die Ärztlichen Stellen Strahlenschutz.

Neue diagnostische Möglichkeiten und Therapien stellen höhere und komplexere Anforderungen an den Strahlenschutz und die Qualitätssicherungsmaßnahmen. Dem versucht das in diesem Heft vorgestellte Einheitliche Bewertungssystem (EBS) in seiner aktuell novellierten Fassung gerecht zu werden. Der Strahlenschutz ist in Deutschland eine föderale Angelegenheit und wird in den Bundesländern von verschiedenen Landesministerien geregelt und überwacht.

Durch die EBS und den Zentralen Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen (ZAES) wird versucht, die Überprüfungen der einzelnen Bundesländer aufeinander abzustimmen. Dazu wurden für alle Bundesländer einheitliche Vorgaben für die Überprüfung der nuklearmedizinischen Praxen/Abteilungen zugrunde gelegt. Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesländer sind jedoch unterschiedliche Auslegungen und Vorgehensweisen bei den Überprüfungen möglich.

Aus den verschiedenen möglichen Schwerpunkten der Nuklearmedizin haben wir in diesem Heft der angewandten Nuklearmedizin beispielhaft die Nuklearkardiologie für qualitätssichernde Maßnahmen ausgewählt. Nuklearkardiologische Verfahren wie die Myokardszintigrafie ermöglichen die genaue Lokalisation von Durchblutungsstörungen des Herzens und damit den gezielten Einsatz invasiver Diagnostik und Therapie in der Kardiologie. Inzwischen steht die Myokardszintigrafie jedoch in Konkurrenz zu anderen nicht invasiven Verfahren, wie neuerdings der CT-Angiografie des Herzens. Um den Stellenwert der Myokardszintigrafie im Wettbewerb mit anderen Verfahren zu erhalten, werden die fachliche Kompetenz und regelmäßige Fortbildung der durchführenden Ärzte sowie der Strahlenschutz eine wichtige Rolle spielen. Aus diesem Grund ist die Zertifizierung der Praxis als Nachweis der strikten Einhaltung höchster Qualitätsstandards ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für nuklearkardiologisch tätige Ärzte.

Therapiefreiheit oder freies Unternehmertum für Ärzte ist schon lange kein Wunsch der Politik mehr. Die letzten 3 Artikel dieser Ausgabe befassen sich wieder mit rechtlichen Fragen in der Nuklearmedizin („Recht haben ist gut, Recht bekommen ist besser!“). Die Zahl der Gesetze, Gerichtsurteile und Verordnungen, die auch ein Arzt kennen muss/sollte, nimmt ständig zu. Um juristischen Ärger zu vermeiden und überhaupt noch sinnvoll arbeiten zu können, müssen sich Ärzte deshalb leider auch in juristischen Fragen auf dem Laufenden halten.

In den zukünftigen Ausgaben der Angewandten Nuklearmedizin beabsichtigen wir als Herausgeber, neben der fachlichen Fortbildung auch vermehrt Artikel zu publizieren, die über den Tellerrand der Nuklearmedizin hinausblicken. Für konstruktive Hinweise und Themenvorschläge wären wir allen Lesern dankbar.

Essen, Mai 2024

Detlef Moka



Publication History

Article published online:
18 June 2024

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