CNE Pflegemanagement 2023; 10(06): 2
DOI: 10.1055/a-2184-8527
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(Quelle: K. Oborny/Thieme)

Pflegestudium stärken


Mit dem Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes will die Bundesregierung die hochschulische Pflegeausbildung stärken und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege erleichtern. Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll im Rahmen eines dualen Studiums vergütet werden. Das übergeordnete Ziel ist es, das Pflegestudium attraktiver zu machen und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzutreten. Parallel dazu wurden von der Ausbildungsoffensive Pflege der Bundesregierung Empfehlungen zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen gegeben.


Die Kompetenzen betreffen die Pflegeausbildung an Hochschulen im Bereich Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Dies ist ein erster Schritt in die Richtung der Entwicklung eines eigenständigen Heilberufegesetzes für Pflegefachpersonen und damit weg von den jahrelangen gesetzlichen Grauzonen. Die Weichen dafür wurden bereits 2012 im Rahmen eines Modellvorhabens im SGB V gestellt, die Umsetzung erfolgt mit einem Zeitversatz von mehr als zehn Jahren.


Kommentar

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Sarah Lukuc ist Vorsitzende im Bundesverband Pflegemanagement.

Wir als Verband begrüßen die gesetzlich verankerten und erweiterten Kompetenzen für Pflegefachpersonen und freuen uns, dass mit dem Gesetzesentwurf endlich ein Schlussstrich unter das jahrelange Motto „Pflege kann jeder“ gesetzt werden kann und das Downgrade der Pflege ein Ende hat. Bei allem Positiven teilt der Bundesverband Pflegemanagement die kritische Anmerkung des Deutschen Pflegerats, dass die Abnahme der Kompetenzen durch ärztliches Personal vermieden werden muss. Andernfalls entstehe der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden.



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Artikel online veröffentlicht:
27. November 2023

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