Onkologische Welt 2022; 13(06): 316-317
DOI: 10.1055/a-1964-6713
Gesundheitspolitik

Ärztlich assistierte Selbsttötung

In der Krebsmedizin (noch) selten
Rainer H. Bubenzer
1   Eichstädt bei Berlin
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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Februar 2020 das 2015 vom Bundestag beschlossene Verbot der organisierten Sterbehilfe gekippt und klargestellt, dass Menschen ein Recht haben, selbstbestimmt zu sterben, auch mit Unterstützung Dritter. Neue Regelungen sollen nun die Sterbehilfe auf lebenspraktisch umsetzbare Grundlagen stellen und die bestehenden Unsicherheiten vor allem von Patienten/Sterbewilligen auflösen. Renate Künast (MdB) wies auf einer Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) darauf hin, dass es zu entsprechenden Entscheidungen des Bundestages aber – nicht zuletzt wegen des für viele Parlamentarier herausfordernden ethischen „Spagats“ zwischen eigenen Überzeugungen und der vom BVerfG betonten Grundrechte – wohl erst 2023 kommen dürfte.



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Article published online:
19 January 2023

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  • Literatur

  • 1 Schildmann J. et al Ärztlich assistierte Selbsttötung – Umgang mit Anfragen von Krebspatientinnen und Krebspatienten. Beiträge zur Gestaltung einer herausfordernden Praxis (Band 20 der Gesundheitspolitischen Schriftenreihe der DGHO). Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. (DGHO), Berlin, Juli. 2022 IBSN 978–3–9821204–4–7