Laryngorhinootologie 2021; 100(09): 736-737
DOI: 10.1055/a-1506-7442
Gutachten und Recht

Rettung in letzter Not – Der „Immer-so-Beweis“ bei der ärztlichen Patientenaufklärung

Kim-V. Friese
,
Albrecht Wienke

In Arzthaftungsverfahren hat die Rechtsprechung immer wieder prozessuale Besonderheiten entwickelt, die bei der Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen eine ausschlaggebende Bedeutung haben können. Hierzu zählt auch der „Immer-so-Beweis“. Dieser ermöglicht dem verantwortlichen Arzt, auch ohne eine konkrete Erinnerung an das tatsächliche Geschehen das Gericht von einer ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten zu überzeugen. Da immer der behandelnde Arzt die korrekte Risikoaufklärung beweisen muss, kann ihn der „Immer-so-Beweis“ von Fall zu Fall vor einer rechtlichen und wirtschaftlichen Inanspruchnahme retten. Eine interessante Entscheidung hierzu hat das Oberlandesgericht Dresden im April dieses Jahres getroffen (OLG Dresden, Beschluss vom 07.04.2020, AZ: 4 U 331/20).



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Article published online:
30 August 2021

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