OP-Management up2date 2021; 1(04): 343-355
DOI: 10.1055/a-1389-3027
Qualitätssicherung und Risikomanagement

Qualitätsmanagementsysteme im Vergleich und ihre Bedeutung für den OP

Malte Raetzell

Krankenhäuser sind nach der geltenden Gesetzgebung verpflichtet, ein QM-System zu betreiben. Bei der Auswahl des QM-Systems sind die Krankenhäuser allerdings frei. Das Management muss das aus seiner Sicht am besten geeignete QM-System wählen. Der OP-Bereich wird hierbei der Unternehmensstrategie folgen und sich in der Regel in das QM-System des Krankenhauses eingliedern.

Kernaussagen
  • Das Krankenhaus ist frei in der Wahl seines QM-Systems. Es gibt weder eine gesetzliche Vorgabe noch eine wissenschaftliche Evidenz für die Bevorzugung eines speziellen QM-Systems.

  • Eine isolierte Einführung eines QM-Systems für einzelne Bereiche wie z. B. den OP ist nicht mehr zeitgemäß, da alle Systemen den Gesamtumfang der Organisation inklusive Schnittstellen berücksichtigen.

  • Die Auswahl des QM-Systems richtet sich nach den speziellen Erfordernissen des jeweiligen Krankenhauses und muss Strategie, Aufwand und Nutzen bestmöglich berücksichtigen.

  • Eine hundertprozentige Deckung zwischen den Anforderungen des Krankenhauses und den jeweiligen QM-Systemen ist aufgrund der Komplexität nicht erreichbar. Deswegen muss eine Priorisierung der Anforderungen erfolgen.

  • Der OP-Bereich wird sich in das jeweilige QM-System des Hauses einfügen und die dort gestellten Anforderungen und Beiträge leisten müssen.



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Article published online:
03 December 2021

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