Rehabilitation (Stuttg) 2019; 58(02): 80
DOI: 10.1055/a-0869-1992
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VersMedV: BMAS erläutert geplante Änderungen

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Publikationsdatum:
09. April 2019 (online)

In einem Informationspapier vom 14. Februar klärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) über seinen Entwurf zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) auf. Die über 100 Seiten umfassende VersMedV enthält die Versorgungsmedizinischen Grundsätze, die von Gutachtern bei der Feststellung eines Behinderungsgrades verbindlich anzuwenden sind. Im Herbst 2018 legte das BMAS einen 88-seitigen Entwurf zur 6. Änderungsverordnung der VersMedV mit neuen Gemeinsamen Grundsätzen und überarbeiteten Begutachtungskriterien für bestimmte Erkrankungen vor. Zahlreiche Verbände äußerten damals ihre Besorgnis über den Entwurf. Sie befürchteten u. a., die Hürden für die Anerkennung einer Behinderung könnten künftig höher werden.

In den „Informationen und häufigen Fragen zum Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung“ nimmt das BMAS zu mehreren Kritikpunkten anhand von 9 Fragen und Antworten Stellung. So erläutert das Ministerium z. B., dass die Änderungen nur auf zukünftige Fälle angewandt würden und dass der Schwerbehindertenausweis weiterhin in der Regel unbefristet ausgestellt werde. Es erklärt das Verfahren der sog. „Heilungsbewährung“ für Krebspatienten und versichert, dass Menschen mit altersbedingten Beeinträchtigungen durch die Änderungen nicht schlechter gestellt werden. Zur Frage der Berücksichtigung eines Zusatz-Grads der Behinderung (GdB) von 10 bzw. 20 bei der Gesamt-GdB-Bildung will das BMAS angesichts der Bedenken der Behindertenverbände prüfen, ob die alte Rechtslage bestehen bleiben kann. Das Informationspapier des BMAS, der Entwurf der Änderungsverordnung, eine Auswahl einiger Stellungnahmen zum Entwurf sowie die VersMedV vom 10. Dezember 2008 sind auf www.reha-recht.de (Infothek, 5.2.2019) zu finden.

(Quelle: BMAS; reha-recht.de)