Notfall & Hausarztmedizin 2007; 33(11): 506-507
DOI: 10.1055/s-2007-1011419
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„Gefälligkeitsatteste” sind strafbar! - Konsequenzen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Isabel Häser
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Publication Date:
05 December 2007 (online)

„Können Sie mich nicht einfach krankschreiben?” Diese Situation dürfte jedem Arzt, insbesondere jedem Hausarzt, gut bekannt sein: Ein Patient möchte ein Gesundheitsattest, das jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Stellt ein Arzt solche Gefälligkeitsatteste aus, kann dies erhebliche Folgen für ihn haben.

Korrespondenz

Dr. jur. Isabel Häser

Rechtsanwältin Ehlers, Ehlers und Partner

Widenmayerstr. 29

80538 München