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DOI: 10.1055/s-2006-957192
© Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York
Defibrillation durch Laien in Deutschland: besondere Bedingungen?
Publication History
Publication Date:
29 November 2006 (online)
Frage: Weltweit setzt sich zunehmend die Überzeugung durch, dass die Public Access Defibrillation, also der Einsatz von halbautomatischen Defibrillatoren (AED) durch Laien, viele Menschenleben retten kann. Jetzt schlagen auch die aktuellen europäischen Leitlinien zur kardiopulmonalen Reanimation vor, an Orten mit hohem Publikumsverkehr Defibrillatoren zur Verfügung zu stellen.
In Deutschland lassen die Regelungen der Medizinprodukteverordnung (z. B. die Pflicht zur Einweisung der Anwender des Geräts) und die immer noch sehr restriktiven Vorgaben der Bundesärztekammer es nicht als möglich erscheinen, AEDs der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Zwingt also in diesem Fall das rechtliche Umfeld dazu, wider die ärztliche Kunst zu handeln? Wie wäre die rechtliche Situation zu bewerten, wenn ein großes Dienstleistungsunternehmen AEDs an zahlreichen Standorten zur Verfügung stellen würde, die nicht nur ausgebildeten Ersthelfern, sondern von jedem Mitarbeiter, aber auch von Kunden eingesetzt werden könnten?
Literatur
- 1 Trappe H J, Andresen D, Arntz H R, Becker H J, Werdan K. Positionspapier zur „automatisierten externen Defibrillation”. Z Kardiol. 2005; 94 287-295
- 2 Trappe H J. Frühdefibrillation: Wo stehen wir?. Dtsch Med Wochenschr. 2005; 130 685-688
Prof. Dr. med. Hans-Joachim Trappe
Medizinische Klinik II, Schwerpunkt Kardiologie und Angiologie, Ruhr-Universität Bochum
Hölkeskampring 40
44625 Herne
Email: Hans-Joachim.Trappe@ruhr-uni-bochum.de