psychoneuro 2006; 32(4): 197
DOI: 10.1055/s-2006-942775
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PsychPV - Psychiatrie-Personalverordnung

Jürgen Fritze
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Prof. Dr. med. Jürgen Fritze

Gesundheitspolitischer Sprecher

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

Asternweg 65, 50259 Pulheim

Publication History

Publication Date:
10 May 2006 (online)

Table of Contents

    Heinrich Kunze, Ludwig Kaltenbach (Hrsg.). Psychiatrie-Personalverordnung. Textausgabe mit Materialien und Erläuterungen für die Praxis. 5. Auflage, 312 Seiten, broschiert, Kohlhammer 2005, ISBN 3-17-018963-8

    Das Werben ist wirksam: Gerade mal zwei Jahre sind seit der vierten Auflage vergangen, da muss die Psych-PV schon wieder neu aufgelegt werden, um der Nachfrage zu entsprechen. Angereichert um einen weiteren wichtigen Beitrag zur Frage „DRGs oder Psych-PV?”. Das Werben ist notwendig, denn angesichts unvollständiger Erfüllung der Personalansprüche aus der Psych-PV und der faktischen Nicht-Durchsetzbarkeit trotz entsprechender Rechtsgrundlagen in der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) mag mancher verzagen und seiner Klinik und seinen Kranken vermeintlich mit DRGs aus der Klemme helfen wollen. Da muss die Psych-PV in die Hand genommen werden, um das Bewusstsein zu schärfen, wie geeignet dieses System der Personalbemessung ist, um eine Patientenzentrierte Behandlung zu ermöglichen - was mit DRGs nicht gelingen kann. Dafür gibt es „Level-1-Evidenz”: Die entsprechenden Experimente sind zum Nachteil der Kranken ausgegangen und bedürfen keiner Replikation in Deutschland.

    Dennoch bedarf es der Fortentwicklung. Die Verweildauer [Abb. 1] ist gegenüber dem Jahr der Einführung der Psych-PV (1991) dramatisch gesunken, worunter die Rehabilitation - gemäß Psych-PV integraler Therapiebestandteil - leidet. Die Krankenhaushäufigkeit (Abb. 2) wegen psychischer Krankheit steigt. Sie steigt auch in somatischen Einrichtungen, die immerhin rund 35 % der Fälle behandeln. Die Leistungsdichte steigt.

    Die Aufhebung der Budgetdeckelung in der Konvergenzphase des Einführung des DRG-Systems muss der Gesetzgeber in der BPflV für die Psych-PV nachvollziehen. Um Behandlungskontinuität und Patientenzentrierung zu befördern, muss die künftige Psych-PV für bestimmte Patientengruppen auch ambulante Behandlungskomponenten ermöglichen. Und sie sollte zum Bürokratieabbau beitragen. Mission der Mitarbeiter, die die Psych-PV gewährt, ist die Behandlung der Kranken, und nicht die „Abwehrschlacht” mit internen und externen Bürokratien.

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    Abb. 1In Einrichtungen für Psychiatrie und Psychotherapie und somatischen Einrichtungen nach Bundesländern (Daten des statistischen Bundesamtes)

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    Prof. Dr. med. Jürgen Fritze

    Gesundheitspolitischer Sprecher

    Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

    Asternweg 65, 50259 Pulheim

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    Prof. Dr. med. Jürgen Fritze

    Gesundheitspolitischer Sprecher

    Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

    Asternweg 65, 50259 Pulheim

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    Abb. 1In Einrichtungen für Psychiatrie und Psychotherapie und somatischen Einrichtungen nach Bundesländern (Daten des statistischen Bundesamtes)

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