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DOI: 10.1055/s-2005-872280
Genügt die Hebammenausbildung für die Arbeit als Familienhebamme?
Publication History
Publication Date:
20 July 2005 (online)

Zum Thema
Die Arbeit der Familienhebammen unterscheidet sich in einigen Punkten grundlegend von der der freiberuflichen Hebamme und geht über diese hinaus: Familienhebammen betreuen ausschließlich Familien mit medizinischen und/oder psychosozialen Risikofaktoren, überwiegend im häuslichen Bereich. Der Betreuungszeitraum erstreckt sich über ein Jahr. Die Hebammen arbeiten überwiegend als Angestellte des Gesundheitsamtes. Dadurch können sie nicht nur für den Betreuungszeitraum insgesamt, sondern auch für den einzelnen Besuch mehr Zeit aufwenden als die selbstständigen Kolleginnen, die innerhalb der Hebammengebührenverordnung (HebGV) abrechnen müssen.
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Eva Schneider
Harscheiderstr. 4
51588 Nümbrecht
Email: HebammeEvaSchneider@gmx.de