Endoskopie heute 2005; 18(2): 88-89
DOI: 10.1055/s-2005-836614
Kasuistik

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Unbedingte Überwachungspflicht sedierter Patienten im Rahmen gastroenterologischer Untersuchungen

Absolute Obligation to Oversee Sedated Patients in Line with Gastroenterological ExaminationG. H. Schlund1
  • 1ehem. OLG München
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Publication Date:
21 July 2005 (online)

Vorbemerkungen

Im Rahmen ambulant durchgeführter gastroenterologischer Untersuchungen, bei denen nicht wenige Patienten, aus welchen Gründen auch immer, den Wunsch an den Arzt herantragen, prämediziert werden zu wollen, damit sie von der Untersuchung so wenig wie möglich, oder gar nichts mitbekommen, kann es sowohl vor der ärztlichen Diagnostikmaßnahme als auch danach zu Haftungstatbeständen für den Arzt kommen. Wird der prämedizierte Patient bis zum Untersuchungsbeginn in einem Nebenraum unbeaufsichtigt „abgestellt” und kommt es dort dann zu einem Zwischenfall oder gar zum Exitus, dann trifft den behandelnden Arzt mit Bestimmtheit der Vorwurf, sich schadensersatzpflichtig verhalten zu haben, bzw. wird er vom Staatsanwalt wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung strafrechtlich verfolgt.

Entlässt der Arzt seinen Patienten aber nach dem Eingriff zu schnell und kommt es sodann im Straßenverkehr zu einem Schadensereignis, in das der Patient verwickelt wird, holt den Arzt eine Schadensersatzforderung des Patienten oder dessen Hinterbliebenen ein.

Ein erst kürzlich veröffentlichtes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe mahnt alle Gastroenterologen zur Vorsicht.

Prof. Dr. jur. G. H. Schlund

Vorsitzender Richter am OLG a. D.

Josef-Schlicht-Straße 6 a

81245 München

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