ZFA (Stuttgart) 2003; 79(1): 46-47
DOI: 10.1055/s-2003-37867
Approbationsordnung

© Hippokrates Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG, Stuttgart

Die Neue AO: Ein Bericht zum Medizinischen Sonder-Fakultätentag in Mainz am 24.10.2002

Peter Helmich
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Publication Date:
14 March 2003 (online)

Zur Vorgeschichte

Die ärztliche Ausbildung ist in der Bundesrepublik Deutschland durch eine 1970 verabschiedete ärztliche Approbationsordnung und die Bundesärzteordnung geregelt. Acht Novellierungen konnten zentrale Mängel nicht korrigieren, weil die Macht und die Reformunwilligkeit der Medizinischen Fakultäten eine eigentliche Reform der Ausbildung verhinderten.

In den frühen 90er Jahren wurde von wenigen reformfreudigen Hochschullehrern ein Ausbildungskonzept erarbeitet, welches sich an bewährten, internationalen Reformaktivitäten orientierte (Murrhardter Kreis, gefördert von der Robert Bosch Stiftung).

Eine 1996 vom Medizinischen Fakultätentag und der vom Bundesgesundheitsministerium eingerichteten Expertenkommission gestartete Initiative führte schließlich zu einem Entwurf einer AO, die wesentliche Elemente eines reformierten Studiums enthielt. 1997 wurde dieser Entwurf zwar von der Bundesregierung verabschiedet, aber die Länder verweigerten im Bundesrat viereinhalb Jahre ihre Zustimmung. Eine geplante Absenkung der Zahl der Studierenden um 20 % bei geforderten gleich hohen Zuwendungen erschien den Ländern nicht machbar. Ein jahrelang umkämpfter Kompromiss begrenzte schließlich die mögliche Absenkung der Studentenzahlen auf 10 %.

Prof Dr. med. Peter Helmich

Facharzt für Allgemeinmedizin

Psychotherapie

Burgwall 5, 41379 Brüggen

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