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DOI: 10.1055/s-0045-1801955
Etablierung von Kriterien für die in NRW landesfinanzierten Testungen auf sexuell übertragbaren Infektionen im öffentlichen Gesundheitsdienst
Paragraf 19 des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet die Gesundheitsämter Risikopersonen für sexuell übertragbare Infektionen (STI) subsidiär Beratung und Untersuchung anzubieten. In Nordrhein-Westfalen (NRW) wird die landesfinanzierte STI-Laboranalytik für die Beratungsstellen vom Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW) koordiniert. Die Nachfrage und der Bedarf an Untersuchungen auf STI ist nach Beendigung der Covid-19 Pandemie und die damit einhergegangenen Verordnungen sehr gestiegen. Die Anzahl der durch Landesmittel finanzierten STI-Testungen war im Jahr 2023 bereits höher als die Testzahlen zum Zeitpunkt von vor der Pandemie. Es stellt sich damit die Herausforderung eine Balance zwischen der Prävention von STIs und begrenzten finanziellen Mitteln für das landesweite STI-Testangebot im ÖGD zu erzielen. Um dies zu sicherzustellen haben STI-Beraterinnen/Berater aus 9 unteren Gesundheitsbehörden in NRW mit dem LZG.NRW eine Arbeitsgruppe gebildet. Gemeinsam wurden Kriterien festgelegt, die helfen, einheitlich das Infektionsrisiko von Klientinnen/Klienten zu bestimmen und eine STI-Testung zu empfehlen oder auch abzulehnen.
Die zentralen Kriterien für alle angebotenen STI-Testungen sind folgende:
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Beratung steht im Vordergrund, eine Testung wird immer erst nach einer Risikoanamnese durchgeführt
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Personen mit folgenden Infektionsrisiken/Risikoverhalten wird eine STI-Untersuchung empfohlen:
Männer, die Sex mit Männern haben (MSM)
Bisexuell orientierte Menschen
Menschen mit sexuellen Kontakten zu bisexuellen Menschen
Menschen, die Sexarbeit ausüben
Menschen mit sexuellen Kontakten zu Sexarbeitenden
Menschen, die Swingerclubs aufsuchen
Menschen mit sehr häufig wechselnden Geschlechtspartner*innen
Sexueller Kontakt zu Personen, die eine STI haben/hatten
Menschen, die sexuelle Kontakte in STI-Hochrisikogebieten hatten (z.B. Reisen durch die Karibik mit sexuellen Kontakten)
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Testmöglichkeiten innerhalb der Regelversorgung werden erklärt
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Personen unter HIV-PrEP und mit PKV- oder GKV-Versicherungsstatus werden keine STI-Regeltestung im ÖGD angeboten
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Ausschließlich heterosexuell orientierte Menschen ohne bisexuelle Sexualkontakte und Frauen, die nur sexuelle Kontakte zu Frauen (FSF) haben, wird keine Testung empfohlen (Ausnahmen sind aber möglich)
Die Testkriterien sind in erster Linie eine Unterstützung für die STI-Beraterinnen/Berater der unteren Gesundheitsbehörde in NRW und sollen ein einheitliches Vorgehen in NRW bewirken, was wiederum die Qualität der STI-Beratung steigert. In Zukunft wird die Nutzbarkeit, auch vor dem Hintergrund von finanziellen Mitteln, geprüft und ggf. überarbeitet.
Publication History
Article published online:
11 March 2025
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Georg Thieme Verlag KG
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