PPH 2017; 23(02): 56-57
DOI: 10.1055/s-0042-124090
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Publication Date:
24 March 2017 (online)

Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein

Der Errichtungsausschuss der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein hat mit der Registrierung der künftigen Kammermitglieder begonnen. Die Registrierung ist die Grundlage für die Wahl der ersten Kammerversammlung im Frühjahr 2018.

Die Mitgliedschaft ist für Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung, zum Beispiel Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen, gesetzlich verpflichtend. „Registrieren Sie sich jetzt! Lassen Sie uns gemeinsam die Chance zu mehr beruflicher Selbstbestimmung nutzen!“, appelliert Patricia Drube, Vorsitzende des Errichtungsausschusses, an die beruflich Pflegenden in Schleswig-Holstein.

Auf der Seite www.pflegeberufekammer-sh.de kann der Registrierungsbogen heruntergeladen werden. Dieser ist gemeinsam mit einer Kopie der Berufsurkunde per Post oder E-Mail an den Errichtungsausschuss zu senden. Kontakt: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein, Errichtungsausschuss, Fabrikstr. 21, 24534 Neumünster, E-Mail: info@pflegeberufekammer-sh.de.

Quelle: Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein