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Hebamme 2017; 30(01): 56-58
DOI: 10.1055/s-0042-122470
DOI: 10.1055/s-0042-122470
Beruf
Aktuelles im Strafrecht
Aktuelles im Strafrecht – relevant für Hebammen
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
01. März 2017 (online)
Im Strafrecht wurden kürzlich Neuerungen verabschiedet, die auch Hebammen – als Angehörige eines Heilberufs – betreffen. Das „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ wirkt vor allem der unlauteren Bevorzugung entgegen. Darüber hinaus entschied der Bundesgerichtshof, neben dem Abrechnungsbetrug künftig auch die Untreue strafrechtlich zu erfassen. Und die Kölner Silvesternacht 2015 führte zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts. Folgend sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
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Literatur
- 1 RA Dr. Matthias Dann und Prof. Dr. Karsten Scholz Der Teufel steckt im Detail – Das neue Anti-Korruptionsgesetz für das Gesundheitswesen (NJW 2016, 2077).
- 2 Juniorprof. Dr. Elisa Hoven Unwirtschaftliche Verschreibungspraxis des Vertragsarztes als Untreue (NJW 2016, 3213).
- 3 Dr. Joachim Renzikowski Nein! – Das neue Sexualstrafrecht (NJW 2016, 3553).