B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2014; 30(06): 314-315
DOI: 10.1055/s-0034-1384490
Recht
Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Das neue Mindestlohngesetz

M Beden
HILLE/BEDEN
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Publication Date:
10 December 2014 (online)

Seit Langem wird die Problematik einer leistungsgerechten Vergütung in Arbeitsverhältnissen diskutiert. Während in Tarifverträgen seit vielen Jahrzehnten Vergütungen in Form von Mindestarbeitsbedingungen vereinbart werden, hat sich die Politik bislang geweigert, Arbeitgebern Mindestlöhne vorzuschreiben. Eines der wichtigen Argumente war, nicht in die Tarifautonomie eingreifen zu wollen. Allerdings unterliegen viele Arbeitsverhältnisse in Deutschland nicht der Geltung von Tarifverträgen, sodass in diesen keine Mindestlöhne gelten. Die Rechtsprechung hat die Grenze dort gezogen, wo Vergütungen zwei Drittel der üblichen Vergütung unterschreiten. Solche Vergütungen sind sittenwidrig, sodass dann die übliche Vergütung zu entrichten ist.

Das Problem zu niedriger Vergütungen betrifft nicht nur den Arbeitnehmer selbst, sondern auch die Gesellschaft. Vielfach haben Arbeitnehmer, die eine geringe Vergütung erhalten, Anspruch auf sozialstaatliche Leistungen. Weiterhin sind sie kaum in der Lage, eine bedarfsdeckende Altersversorgung aufzubauen, sodass der Staat im Rentenalter ebenfalls einspringen muss. Daher verwundert es nicht, dass die Politik nun aktiv geworden ist und ein Mindestlohngesetz erlassen hat, das ab dem 01.01.2015 gilt. Leider hat es der Gesetzgeber einmal mehr unterlassen, alle Rechtsfragen in dem Gesetz zu regeln, die bereits vor Erlass des Gesetzes auf dem Tisch lagen. Daher werden die Arbeitsgerichte gefordert sein, die offenen Fragen in den nächsten Jahren zu beantworten.