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DOI: 10.1055/s-0033-1358401
Vorfahrt für Selektivverträge
Publication History
Publication Date:
11 October 2013 (online)



Investitionshemmnisse bei Direktverträgen müssen abgebaut und mehr Wettbewerb ins Gesundheitssystem eingeführt werden. Das betonten Vertreter des Landesverbandes Baden-Württemberg des Deutschen Hausärzteverbandes, Medi Baden-Württemberg und der AOK Baden-Württemberg vor der Presse in Berlin. Mit auf dem Podium: Helmut Mälzer, Präsident des Berufsverbandes der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU).
„Die Zeit des Durchwurschtelns geht zu Ende“, sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, gleich zu Beginn. „Wir brauchen im Herbst nach der Bundestagswahl einen gesundheitspolitischen Ruck, kein Ruckeln. Die Politik sollte von Stillstand in den Veränderungsmodus schalten.“ Hausärzteverband, Medi und die AOK plädierten vor Medienvertretern dafür, dass das Beispiel Baden-Württembergs bundesweit Schule machen sollte – nur so könne die Versorgung der Patienten dauerhaft verbessert werden. In Baden-Württemberg werden seit fünf Jahren die auf § 73b des Sozialgesetzbuches V basierende hausarztzentrierte Versorgung und die nach § 73c des SGB V fachübergreifende Versorgung wie in keinem anderen Bundesland vorangetrieben. Ärzte haben dort die Möglichkeit, an Direktverträgen teilzunehmen. 3.500 Ärzte nehmen mittlerweile an dem AOK-Vertrag teil, der nachweislich die Versorgung chronisch kranker Patienten verbessert und die Zufriedenheit seitens der Ärzte und Patienten erhöht habe. Dr. Berthold Dietsche, Landesvorsitzender des Deutschen Hausärzteverbandes und Stellvertretender Bundesvorsitzender, erklärte, dass die eigene Gebührenordnung – in Euro ohne Budgetierung und ohne Regresse – die wirtschaftliche Existenz der Praxen dauerhaft sichere. Hermann sprach von mindestens 30 Prozent mehr Honorar. Die Selektivverträge seien deshalb, so Dietsche, eine „echte Alternative zu dem festgefahrenen KV-System. Das zeigen allein 1.000 Neueinschreibungen nach Bekanntgabe des neuen Hausarzt-EBM.“ Dieser würde, so Dietsches Überzeugung, einer Drei-Minuten-Medizin den Weg bahnen. Im Hausarztvertrag hingegen habe sich gezeigt, dass die einfachere Abrechnung den Ärzten viel bürokratischen Aufwand erspare und sie deshalb mehr Zeit für Gespräche mit den Patienten hätten.
FAZIT VON HELMUT MÄLZER


Helmut Mälzer, Präsident des BVOU
„Für die Zukunft sind ein Wegfall der Refinanzierungsklausel, die Pflicht für Krankenkassen, Facharztverträge nach § 73c abzuschließen und eine rechtssichere Budgetbereinigung notwendig. Einen herzlichen Dank des BVOU an unser Verhandlungsteam in Baden-Württemberg für diese Leistung! Der neue Orthopädie-Vertrag nach § 73c kann so ein Vorbild für die übrigen Regionen Deutschlands sein.“