ergopraxis 2013; 6(07/08): 10-11
DOI: 10.1055/s-0033-1351707
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Publication Date:
19 July 2013 (online)

IHRE-aerzte.de – Clevere Kampagne

Das Image der Ärzte ist längst nicht mehr so sauber, wie es einmal war. Abrechnungsbetrug und Korruption von Einzelnen haben Flecken hinterlassen, und den Niedergelassenen fehlt der Nachwuchs. Im April startete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine bundesweite Kampagne, die inzwischen Wellen schlägt und unübersehbar ist: In fast 250 deutschen Städten lächeln einen niedergelassene Hausärzte und Fachärzte von riesigen Plakaten an, begleitet von dem Spruch „Wir arbeiten für Ihr Leben gern“. In einem TVSpot erfährt die Bevölkerung, dass sich die niedergelassenen Haus- und Fachärzte etwa zwölf Jahre auf ihren Beruf vorbereiten, gerne Überstunden machen und zu den Patienten nach Hause kommen. Sie helfen, Leben auf die Welt zu bringen, und sind die engsten Vertrauten der Patienten. Auf der Internetseite steht prominent, dass die Ärzte im Schnitt 55 Stunden die Woche arbeiten und zusätzlich zu den Sprechstunden viel Papierkram auf sie zukommt. Sie haben sich freiwillig dazu verpflichtet, die ambulante Versorgung der Bevölkerung zu garantieren, und sind über die 11 61 17 auch nachts für die Patienten da. Sie bilden sich regelmäßig fort, selbstverständlich auf geprüfter Qualität. Die Kampagne will die Weste wieder weißwaschen, auf die Belange der niedergelassenen Ärzte aufmerksam machen und zeigen, dass Ärzte ihren Beruf lieben und davon überzeugt sind, den schönsten Beruf der Welt auszuüben. Das dürfte ihr gelingen - unterstützt durch Patientenbroschüren, Postkarten und Aufkleber.

Doch bei den jungen Medizinern stößt die Kampagne nicht auf Gegenliebe: Die KBV deute in einem Video das Verhalten des Nachwuchses als demotiviert und wenig risikobereit. Das sei falsch, wie die Bundesvertretung der Medizinstudenten klarstellt: „Wir freuen uns darauf, ärztlich tätig zu sein.“ Doch sie fordern weiterhin bessere und familienfreundlichere Arbeitsbedingungen als bisher.

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PREISVERHANDLUNGEN

Vorlagepflicht bei Aufsichtsbehörde

Verhandeln Krankenkassen und Heilmittelverbände neue Preise für ambulant erbrachte ergotherapeutische Leistungen, sind sie an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden. Nach SGB V sollte die Vergütung aber auch kostendeckend und bedarfsgerecht sein - Abweichungen von der Grundlohnsummenentwicklung sind demnach theoretisch möglich. Doch einigen sich Kassen und Berufsverbände auf eine höhere Steigerung als die der Grundlohnsumme, müssen sie die Vereinbarungen bislang der jeweiligen Aufsichtsbehörde (Bundesversicherungsamt, Landessozialoder -gesundheitsministerium) vorlegen. Die hat bisher höhere Vergütungen abgelehnt und so die Grundlohnsummenbindung praktisch eingefordert. CDU, CSU und FDP haben nun in Bundestag und Bundesrat einen Änderungsantrag eingebracht (S. 8). Danach soll bei Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Heilmittelverbänden die Vorlagepflicht bei der Aufsichtsbehörde künftig entfallen. Zum Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung vor.

„Wir freuen uns, dass die Koalition einer unserer Forderungen nachkommt“, sagt Arnd Longrée, Vorsitzender des Deutschen Verbandes der Ergotherapeuten. „Dennoch werden die Bäume sicherlich nicht in den Himmel wachsen, denn die Kassen werden sich auch weiterhin an der Grundlohnsumme orientieren müssen. Offen ist leider weiterhin unsere Forderung, die Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich, also auch für die Ergotherapie, aufzuheben, um endlich Verhandlungsspielraum für angemessene Vergütungen zu erhalten.“

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