Notfallmedizin up2date 2013; 8(4): 241-242
DOI: 10.1055/s-0033-1346919
Editorial
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York

Das Notfallsanitätergesetz – Auswirkungen für die rettungsdienstliche Praxis

Alex Lechleuthner
,
Steffen Ruchholtz
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Publication History

Publication Date:
16 December 2013 (online)

Mitte Mai 2013 ist im Bundesgesetzblatt das neue Notfallsanitätergesetz [1] (NotSanG) veröffentlicht worden, das am 1. 1. 2014 in Kraft treten wird. Kurz danach wurden im Juni auch der Referentenentwurf für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (APrVO) veröffentlicht und Anhörungen durchgeführt.

 
  • Literatur

  • 1 http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/479/47952.html
  • 2 § 4 Abs. 1 Nr. 1 c NotSanG: „Durchführen medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen, wenn ein lebensgefährlicher Zustand vorliegt, oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind.“.
  • 3 Zu viel des Guten: BRK kündigte zwei Rettungsassistenten. Bad Windsheim: Einsatzkräfte sollen ihre Kompetenzen überschritten haben – 22.11.2013. Im Internet: http://www.nordbayern.de/region/bad-windsheim/zu-viel-des-guten-brk-kundigte-zwei-rettungsassistenten-1.3296194