B&G Bewegungstherapie und Gesundheitssport 2012; 28(4): 184-185
DOI: 10.1055/s-0032-1320139
Recht
Haug Verlag in MVS Medizinverlage Stuttgart GmbH & Co. KG Stuttgart

Fitnesstrainerin: selbstständig oder angestellt?

M Beden
HILLE/BEDEN
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Publication Date:
23 August 2012 (online)

Sowohl arbeits- als auch sozialversicherungsrechtlich stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob eine Beschäftigung als selbstständige Tätigkeit oder als eine Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Die sich daraus ergebenden Folgen sind weitreichend: Liegt ein Arbeitsverhältnis vor, so sind von dem Arbeitgeber Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung zu leisten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Darüber hinaus gelten für ihn natürlich alle Arbeitnehmerschutzvorschriften wie z. B. der Kündigungsschutz. Diese weitreichenden Folgen geben Anlass, auf ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 30.03.2012, L 4 R 2043/10 hinzuweisen. Das Landessozialgericht hatte sich in diesem Fall mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine in einem Fitnessstudio tätige Fitnesstrainerin selbstständig tätig war oder in einem Arbeitsverhältnis stand.