Zeitschrift für Palliativmedizin 2010; 11(6): 268-270
DOI: 10.1055/s-0030-1270183
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Präsentation der Charta am 8. September 2010 in Berlin – Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen

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Publication Date:
29 November 2010 (online)

 

Die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" wurde am 8. September 2010 in Berlin erstmalig öffentlich vorgestellt. Damit fand ein zweijähriger Charta-Prozess in der Trägerschaft der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband und der Bundesärztekammer seinen vorläufigen Abschluss.

Als "austherapiert" galt vor 30 Jahren die damals erst 50-jährige an Darmkrebs erkrankte Mutter von Student Josef Hecken, der sie gemeinsam mit Vater, Bruder und Hausarzt bis zu ihrem Tod ein Jahr lang zuhause pflegte - zu einer Zeit, in der im Krankenhaus Sterbende in Badezimmer geschoben wurden und Schmerztherapie sowie eine psychologische Unterstützung der Schwerstkranken und ihrer Angehörigen noch weithin unbekannt waren. Die Familie des heutigen Staatssekretärs im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fühlte sich allein gelassen, überfordert und geriet trotz allen Bemühens immer mehr in eine Situation, "in der nicht nur die Schwerstkranke den Tod herbeigesehnt hat."

Mit dieser Lebenserfahrung und vor dem Hintergrund der heutigen Maßstäbe in Palliative Care sprach sich Staatssekretär Josef Hecken in Berlin dafür aus, die dort präsentierte "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" zum Anlass zu nehmen, im engen Kontakt mit dem Schwerstkranken herauszufinden, was dieser einzelne Mensch braucht, um seinen Frieden zu finden und in Würde sterben zu können. Auch unter veränderten Lebensumständen, in denen nicht länger mehrere Generationen einer Familie unter einem Dach wohnen und der Tod nicht mehr als selbstverständlicher Teil des Lebens begriffen wird - so wie noch bei Heckens Großeltern, unter deren Bett ein "Sterbeköfferchen" mit Kreuz, Taufkerze und Totenhemd für den Abschied vom Leben plaziert war.

Die Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen standen im Mittelpunkt eines zweijährigen intensiven Arbeitsprozesses, den die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK) gemeinschaftlich im September 2008 in Gang gesetzt und am 17. August 2010 mit der Verabschiedung der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" im breiten Konsens der über 50 am Runden Tisch beteiligten Institutionen vorerst abschließen konnten. Die Entwicklung der Charta im Rahmen von fünf Arbeitsgruppen und am Runden Tisch wurde gefördert von der Robert-Bosch-Stiftung und der Deutschen Krebshilfe.

Von links nach rechts: Prof. H. Christof Müller-Busch, DGP-Altpräsident, Karin Dlubis-Mertens, Koordinatorin der Charta-Geschäftsstelle, Dr. Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes, Prof. J.-D. Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer (Quelle der Bilder: DGP, Heiner Melching).