Dtsch Med Wochenschr 1982; 107(11): 434-436
DOI: 10.1055/s-0029-1236725
Arztrecht

© 1982 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart

Keine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis

H. Narr
  • Tübingen
Further Information

Publication History

Publication Date:
29 July 2009 (online)

Zusammenfassung

Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit fachübergreifender Gemeinschaftspraxen ist seit Jahren umstritten. Nachhaltig wird die fachübergreifende Gemeinschaftspraxis vom NAV gefordert (vgl. Arzt und Wirtschaft, Heft 19/1981, S. 38). Befürwortend haben sich aber auch einzelne KV-Vorsitzende geäußert (Löwenstein: Selecta, Heft 36/1981, S. 2550). Soweit Gerichte mit der rechtlichen Zulässigkeit fachübergreifender Gemeinschaftspraxen bereits beschäftigt wurden, hat sich das Sozialgericht Hamburg mit Urteil vom 4. 2. 1981 (3 Ka 14/80) für die Zulässigkeit einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis ausgesprochen. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde hiergegen Sprungrevision beim Bundessozialgericht (BSG) eingelegt, das zur Stunde noch nicht entschieden hat.

    >