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DOI: 10.1055/s-0029-1236376
© 1986 by Georg Thieme Verlag, Stuttgart
Bruch der ärztlichen Schweigepflicht bei ansteckenden Krankheiten
Publication History
Publication Date:
30 July 2009 (online)
Zusammenfassung
Ein niedergelassener Internist wurde kürzlich in seiner Praxis mit folgendem Fall konfrontiert: Während der Betreuung eines 25jährigen promisk homosexuellen Ausländers, der in der Bundesrepublik arbeitet, wurde ein Lymphadenopathiesyndrom mit positivem HTLV-III-Antikörpernachweis diagnostiziert. Der Patient wurde vom Arzt eindringlich auf die Gefährdung Dritter durch Sexualkontakte hingewiesen. Durch Zufall erfuhr der Arzt dann später, daß der Patient nach der Diagnosestellung sexuelle Kontakte zu einem bisher unerfahrenen Studenten hatte. Es fragt sich, ob der Arzt in einem solchen Fall berechtigt ist, den ansteckungsgefährdeten Dritten ohne Einverständnis des Patienten über die sich aus dem Umgang mit diesem ergebenden Gefahren zu informieren.