CC BY-NC-ND 4.0 · Gesundheitswesen
DOI: 10.1055/a-2189-2064
Originalarbeit

Pflegebedürftigkeit analysieren – Potential der Daten aus Pflegebegutachtungen des Medizinischen Dienstes Bayern für Public Health-Forschung und -Praxis

Analysing the Need for Long-Term Care: Potential of Data from Long-Term Care Assessments of the Bavarian Medical Service for Public Health Research and Practice
1   Bayerisches Zentrum Pflege Digital, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, Kempten, Germany
,
1   Bayerisches Zentrum Pflege Digital, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, Kempten, Germany
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1   Bayerisches Zentrum Pflege Digital, Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten, Kempten, Germany
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Zusammenfassung

Hintergrund Ungeachtet der Implikationen des demografischen Wandels existiert in Deutschland bislang noch keine systematische und vergleichbare Differenzierung einer Pflegeberichterstattung auf kleinräumiger Ebene, in welcher die Situation der ambulanten pflegerischen Versorgung abgebildet wird. Daher ist das Ziel dieses Beitrags, Erkenntnisse der Pflegebegutachtung des Medizinischen Dienstes Bayern darzustellen und daraus Ableitungen für eine zukünftige Pflegeberichterstattung zu ziehen.

Methodik Für die Analyse wurden anonymisierte Pflegeerstbegutachtungen des Medizinischen Dienstes Bayern des Jahres 2019 exemplarisch mittels deskriptiver Methoden ausgewertet. Die Studie beschreibt die Charakteristika von Personen mit Pflegegradempfehlung, die Verteilung der Pflegegrade, medizinische Diagnosen sowie Grad der Selbstständigkeit in den Lebensbereichen.

Ergebnisse Die begutachteten Personen weisen ein Durchschnittsalter von 80 Jahren auf. Zum Zeitpunkt der Erstbegutachtung lebte der größte Anteil der Personen mit zugewiesenem Pflegegrad in einer ambulanten Wohnsituation. Pflegegrad (PG) 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten) erhielten 35,1% der Versicherten, PG 2 (erhebliche Beeinträchtigungen) 43,1%, PG 3 (schwere Beeinträchtigungen) 16,6%, PG 4 und 5 (schwerste Beeinträchtigungen) wurden jeweils im niedrigen einstelligen Prozentbereich bei der Erstbegutachtung vergeben (3,9% bzw. 1,4%). Bei den medizinischen Diagnosen dominierten v. a. Störung des Ganges und der Mobilität, nicht näher bezeichnete Demenz, Herzinsuffizienz sowie Senilität. Insbesondere die Lebensbereiche ‚Mobilität‘ und ‚Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte‘ sind mit Einschränkungen bei den Pflegebedürftigen verbunden.

Schlussfolgerung Die beim Medizinischen Dienst vorliegenden Daten können eine hohe Relevanz für Gesundheitsforschung und -politik einnehmen und eine Grundlage für die Interventionsplanung im Pflegebereich bieten.


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Abstract

Background Despite demographic changes, there is still no systematic and comparable differentiation of nursing care reporting on a small-scale level in Germany, where outpatient long-term care is depicted. This article presents findings of care assessment data of the Medical Service of Bavaria and draws conclusions for future reporting on nursing.

Methods For the analysis, anonymised initial long-term care assessments of the Bavarian Medical Service of 2019 were evaluated exemplarily using descriptive methods. The study describes the characteristics of persons with a care level recommendation, the distribution of care level categories, medical diagnoses and degree of independence in the areas of life.

Results The persons assessed were on average 80 years old. At the time of the initial assessment, the largest proportion of persons with an assigned care level lived in an outpatient setting. Care level (PG) 1 (slight impairment of independence or abilities) was assigned to 35.1% of the insured, PG 2 (considerable impairment) to 43.1%, PG 3 (severe impairment) to 16.6%, PG 4 and 5 (most severe impairment) were each rarely assigned at the time of the initial assessment (3.9% and 1.4%, respectively). Medical diagnoses were dominated by gait and mobility disorders, unspecified dementia, heart failure and senility. In particular, there were impairments in the areas of 'mobility' and 'organisation of everyday life and social contacts'.

Conclusions The data available from the German Medical Service may be highly relevant to health research and policy and may provide a basis for planning interventions in long-term care.


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Einleitung

Die Gesundheitsberichterstattung hat die zentrale Aufgabe, mittels Bereitstellung von Informationen über die gesundheitliche Lage, Determinanten der Gesundheit und gesundheitsbezogenen (Versorgungs-)Angeboten (einschließlich Prävention, Gesundheitsversorgung und Pflege) nicht nur eine Beschreibung des Status quo vorzunehmen, sondern bedarfsorientierte Maßnahmen zur Verbesserung des Gesundheitszustands der Bevölkerung in die Wege zu leiten [1] [2]. „Daten für Taten“ ist das zentrale Anliegen der mittlerweile etablierten Gesundheitsberichterstattung, welche ein wissenschaftsgestütztes politisches Steuerungselement bietet [3] [4]. In Folge des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Präventionsgesetzes wurde zudem der Rahmen für eine darüber hinausgehende Präventionsberichterstattung geschaffen [5]. Bezüge zu pflegerelevanten Themen liegen vor allem – teilweise in Anlehnung an die Kernindikatoren von Gesundheit der Europäischen Union [6] – in Form von Leistungsdaten der Pflegeversicherung oder Sozialhilfeträger (Fallzahlen, Kosten) und Strukturdaten (z. B. Anzahl der Pflegeheime und -dienste sowie Anzahl und Qualifikation der Beschäftigten) vor.

In diesem Zusammenhang wird aber zumeist der stationäre Bereich fokussiert [7]. Ungeachtet der Implikationen des demografischen Wandels existiert in Deutschland bislang noch keine systematische und vergleichbare Differenzierung einer Pflegeberichterstattung auf kleinräumiger – bestenfalls kommunaler – Ebene, in welcher die Situation der ambulanten pflegerischen Versorgung, erbracht durch informell Pflegende oder gemeindenahe Dienste (Caring Communities), abgebildet wird [7] [8] [9] [10]. Eine verstärkte regionale Ausrichtung und Handlungsorientierung ist aber geboten, da die Pflegebedürftigkeit, die Versorgungsstrukturen sowie vorhandene pflegebezogene Versorgungsressourcen und die Inanspruchnahme professioneller Pflege regional unterschiedlich ausgeprägt sind [11].

An der Vorausberechnung, dass bis zum Jahr 2050 in bestimmen Regionen Deutschlands mehr als jede*r zehnte Einwohner*in auf pflegerische und betreuende Unterstützung angewiesen sein wird [12], zeigt sich die Bedeutung einer kontinuierlichen, umfassenden und vergleichbaren Pflegeberichterstattung im gesamten Bundesgebiet. Zugleich ist in einer solchen Berichterstattung die Heterogenität der Pflegebedürftigen zu betrachten, die in unterschiedlichem Ausmaß Einschränkungen in ihrer Gesundheit erfahren, welche sich wiederum u. a. auf Aspekte der Autonomie, Mobilität und sozialen Teilhabe negativ auswirken können [13]. Dieser Beitrag hat daher das Ziel, am Beispiel Bayerns Aspekte der Pflegebedürftigkeit darzustellen und somit zugleich die Potentiale der in der Pflegebegutachtung vorhandenen Daten für die Pflegeberichterstattung, Gesundheitsforschung und -politik aufzuzeigen.


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Methodik

Daten

Es handelt sich um eine Sekundäranalyse basierend auf Daten der Pflegeerstbegutachtung des Medizinischen Dienstes Bayern aus dem Jahr 2019. Der Medizinische Dienst ist zuständig für gesetzlich Versicherte und führt Pflegebegutachtungen auf Basis des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) durch. Zur Bestimmung des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche (sogenannte Module) durch ein standardisiertes Begutachtungsinstrument erfasst:

  • Modul 1: Mobilität

  • Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Modul 4: Selbstversorgung

  • Modul 5: Umgang mit krankheitsspezifischen bzw. therapiebedingten Anforderungen

  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte [14]

Zur Bewertung werden mehrstufige Skalen verwendet. Je nach Modul unterscheidet sich die Abstufung der Skala hinsichtlich des Grades der Beeinträchtigung von Selbstständigkeit oder der Fähigkeit. Die ermittelten, gewichteten Punktwerte der einzelnen Module werden zu einem Gesamtpunktwert von maximal 100 zusammengeführt. Aus dem Gesamtpunktwert wird der Pflegegrad abgeleitet. Personen mit einem Gesamtpunktwert unter 12,5 wird grundsätzlich kein Pflegegrad zugesprochen. Diese Menschen gelten als nicht-pflegebedürftig im Sinne der sozialen Pflegeversicherung. Seit dem 01.01.2017 können nach Begutachtung folgende Pflegegrade zugesprochen werden:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Selbständigkeit bzw. Fähigkeiten gelten als beeinträchtigt, sofern personelle Hilfe benötigt wird, um bestimmte Tätigkeiten zu verrichten. Um als pflegebedürftig zu gelten, müssen die Einschränkungen zudem für mindestens sechs Monate bestehen [14].

Im Begutachtungsverfahren werden zudem bis zu zwei sogenannte „pflegebegründende Diagnosen“ erhoben, „die im Wesentlichen die Pflegebedürftigkeit begründen“ [14]. Die Verschlüsselung der Diagnosen erfolgt nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10, German Modification).


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Studienpopulation und Datenauswertung

Der durch den Medizinischen Dienst Bayern freigegebene Datensatz enthält insgesamt 126.876 Erstbegutachtungen von Erwachsenen, die im Jahr 2019 durchgeführt wurden. Es erfolgte ein Ausschluss von Antragstellenden, die im EU-Ausland gemeldet sind (u. a. aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit der konkreten Versorgungssituation) bzw. deren Wohnort aufgrund unvollständiger Postleitzahlen nicht mit Sicherheit dem deutschen Bundesgebiet zugeordnet werden kann (N=245). Da der Fokus auf Pflegebedürftigkeit im Alter liegt, werden für die folgenden Analysen ausschließlich Begutachtungsergebnisse von Personen über 50 Jahren, bei denen eine Empfehlung für einen Pflegegrad erfolgte, inkludiert (Ausschluss von 4.130 Personen unter 50 Jahren sowie 23.883 Antragstellende ohne Pflegegradempfehlung[1]). Bei 17 Personen liegen unbestimmte bzw. unbekannte Angaben zum Geschlecht vor. Das analysierte Sample enthält 98.618 Fälle. Das Alter der begutachteten Personen wurde mit Hilfe des Geburtsjahres errechnet, wobei der Geburtsmonat nicht vorliegt. Die durch das Begutachtungsinstrument ermittelten Punkte in den sechs Modulen wurden zusätzlich in eine kategoriale Variable umgerechnet, die den Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten abbildet (analog der Umrechnung des Medizinischen Dienstes, vgl. [14]; siehe Tabelle A1 im Anhang). Es wurden deskriptive, uni- und bivariate Analysen der Daten vorgenommen. Sämtliche Auswertungen wurden mit der Software Stata Version 17 vorgenommen.


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Ergebnisse

Soziodemografische Charakteristika

Die begutachteten Personen, welche eine Pflegegradempfehlung erhielten, weisen ein Durchschnittsalter von 80 Jahren auf. Am häufigsten fanden Erstgutachten in der Altersspanne zwischen 81 und 90 Jahren statt (46,4%). Die wenigsten Erstgutachten wurden in der jüngsten Altersgruppe zwischen 50 und 60 Jahren (5,3%) und in der höchsten Altersklasse (über 90 Jahre) durchgeführt (9,9%). Mit einem Anteil von 60,8% befanden sich mehr Frauen als Männer unter den Begutachteten mit Pflegegradempfehlung. In Bezug auf die Wohnsituation befanden sich 10,5% der Personen zum Zeitpunkt der Erstbegutachtung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung sowie 0,5% in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 43a SGB XI. Fast 90% der Begutachteten lebten entweder alleine (38,3%) oder mit anderen (50,2%) in ambulanten Wohnsituationen. 0,5% der Antragstellenden befanden sich in einer ambulant betreuten Wohngruppe (d. h. mit mindestens zwei weiteren pflegebedürftigen Personen) (vgl. [Tab. 1]).

Tab. 1 Charakteristika der über 50-jährigen Personen mit Pflegegradempfehlung bei Erstbegutachtung

Merkmal

Ausprägung

Alter (in Jahren)

Mittelwert: 80,00 (Std.abw.: 9,52)

Alter (gruppiert)

50–60 Jahre

5,27% (N=5.196)

61–70 Jahre

10,55% (N=10.400)

71–80 Jahre

27,93% (N=27.542)

81–90 Jahre

46,40% (N=45.758)

>90 Jahre

9,86% (N=9.722)

Geschlecht

weiblich

60,75% (N=59.898)

männlich

39,25% (N=38.703)

Wohnsituation

vollstationäre Pflegeeinrichtung

10,51% (N=10.361)

stationäre Einrichtung nach § 43a SGB XI

0,49% (N=485)

ambulante Wohnsituation alleine

38,32% (N=37.787)

ambulante Wohnsituation mit weiteren Personen

50,24% (N=49.546)

ambulant betreute Wohngruppe

0,45% (N=439)

N

98.618

Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].


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Einstufung bei Erstbegutachtung

[Abb. 1] zeigt die Ergebnisse der Begutachtung: Pflegegrad (PG) 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten) erhielten 35,1% der Versicherten, PG 2 (erhebliche Beeinträchtigungen) 43,1%, PG 3 (schwere Beeinträchtigungen) 16,6%, PG 4 (schwerste Beeinträchtigungen) und PG 5 (schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) wurden im niedrigen einstelligen Prozentbereich vergeben (3,9% bzw. 1,4%). Männern wurden häufiger als Frauen die PG 2, 3, 4 und 5 zugewiesen. Ein höherer Anteil an Frauen als Männer befindet sich in der Empfehlung für PG 1 (38,0% vs. 30,5%).[Abb. 2]

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Abb. 1 Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht (N=98.601). Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].
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Abb. 2 Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe (N=98.618). Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].

Wie sich die ermittelten Grade der Pflegebedürftigkeit zwischen den Altersklassen der begutachteten Personen verteilen, zeigt [Abb. 2]. In allen Altersgruppen wurde nach Erstbegutachtung am häufigsten PG 1 und 2 erreicht, am seltensten PG 5. Innerhalb PG 1 und 5 dominiert anteilsmäßig die jüngste Altersklasse (50–60-Jährige). In PG 2, 3 und 4 nimmt die älteste Altersgruppe (über 90-Jährige) die höchsten Anteile ein. Das größte Altersgefälle zeigt sich bei PG 1, 40,0% der 50- bis 60-Jährigen erhalten eine PG 1-Empfehlung im Gegensatz zu 26,0% der über 90-Jährigen. Für die anderen PG zeigen sich geringere Differenzen zwischen den Altersgruppen, insbesondere bei PG 5, der für sämtliche Altersklassen zwischen 1,1% und 2,4% der Fälle zugewiesen wurde.


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Medizinische Diagnosen

Während des Begutachtungsprozesses werden bis zu zwei sogenannte pflegebegründende Diagnosen getrennt voneinander erhoben. Von 98.615 begutachteten Personen liegt eine Diagnose im Datensatz vor. Zusätzlich liegt für 79.763 Personen (80,9%) eine zweite pflegebegründende Diagnose vor. [Tab. 2] führt die jeweils zehn meistgenannten Diagnosen auf sowie die Anzahl der Personen, für die die jeweilige Diagnose berichtet wurde. Es dominieren bei der erst- als auch zweitgenannten pflegebegründenden Diagnose Störungen des Ganges und der Mobilität (R 26). Das Spektrum der zehn häufigsten zuerst berichteten Diagnosen umfasst daneben Demenz, Senilität, Herzinsuffizienz, Polyarthrose, Hirninfarkt, chronische obstruktive Lungenkrankheit, Parkinson, kognitive sowie motorische Funktionseinschränkung. Bei den zweitgenannten medizinischen Diagnosen befinden sich unter den zehn am häufigsten vorkommenden Diagnosen zudem: Harninkontinenz, Diabetes mellitus, Schwindel sowie psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit. Addiert man die Fallzahlen der Personen, ergeben sich unter den Begutachteten insgesamt folgende dominierende Diagnosen: Störungen des Ganges und der Mobilität (31.527 Personen), nicht näher bezeichnete Demenz (14.497 Personen), Herzinsuffizienz (9.669 Personen), Senilität (9.533 Personen).

Tab. 2 Zehn häufigste erst- bzw. zweitgenannte pflegebegründende Diagnosen bei Erstgutachten

Erste pflegebegründende Diagnose

ICD-10 Code

Bezeichnung

Anzahl Personen

R26

Störungen des Ganges und der Mobilität

13.414

F03

Nicht näher bezeichnete Demenz

11.139

R54

Senilität

5.618

I50

Herzinsuffizienz

4.991

M15

Polyarthrose

4.930

I63

Hirninfarkt

3.550

J44

Sonstige chronische obstruktive Lungenkrankheit

2.892

G20

Primäres Parkinson-Syndrom

2.545

U51

Kognitive Funktionseinschränkung

1.411

U50

Motorische Funktionseinschränkung

1.091

Zweite pflegebegründende Diagnose

ICD-10 Code

Bezeichnung

Anzahl Personen

R26

Störungen des Ganges und der Mobilität

18.113

R32

Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz

5.157

I50

Herzinsuffizienz

4.678

R54

Senilität

3.915

F03

Nicht näher bezeichnete Demenz

3.358

E11

Diabetes mellitus, Typ 2

2.296

M15

Polyarthrose

2.258

R42

Schwindel und Taumel

2.245

U51

Kognitive Funktionseinschränkung

1.936

F06

Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit

1.762

Anmerkungen: N= 98.615 gültige Erstdiagnosen; N= 79.763 gültige Zweitdiagnosen. Diagnosen verschlüsselt nach ICD-10, German Modification. Nur Personen mit Pflegegradempfehlung 1–5. Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].


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Grad der Selbständigkeit in den Lebensbereichen

Der Grad der Selbständigkeit bzw. der Beeinträchtigung in den verschiedenen Lebensbereichen ist unterschiedlich ausgeprägt. [Tab. 3] zeigt die erreichten Punktwerte in den sechs begutachteten Lebensbereichen (Module), vergleichend für Personen mit unterschiedlichen Pflegegradempfehlungen. Da die Mittelwerte der Module untereinander nicht vergleichbar sind, wird der Punktwert zusätzlich kategorisiert als Grad der Schwere der Beeinträchtigung ausgewiesen (vgl. Tabelle A1 im Anhang).

Tab. 3 Vergleich der Punkte bzw. Schweregrad der Beeinträchtigung in den sechs Modulen, differenziert nach Pflegegrad

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Modul 1: Mobilität

Erhaltene Gesamtpunktzahl

Mittelwert (Median)

1,34 (1,00)

2,46 (2,00)

4,37 (4,00)

8,45 (9,00)

13,45 (14,00)

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten

keine

54,71%

27,76%

16,66%

3,78%

geringe

42,53%

48,06%

26,07%

6,57%

erhebliche

2,66%

19,91%

25,39%

12,95%

0,30%

schwere

0,10%

4,15%

25,63%

32,06%

1,43%

schwerste

0,11%

6,25%

44,64%

98,27%

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Erhaltene Gesamtpunktzahl

Mittelwert (Median)

1,45 (1,00)

3,04 (2,00)

7,35 (6,00)

12,90 (13,00)

22,96 (24,00)

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten

keine

64,83%

41,80%

18,35%

9,64%

2,93%

geringe

29,70%

37,15%

24,77%

13,97%

3,53%

erhebliche

5,26%

17,53%

27,70%

14,93%

3,53%

schwere

0,20%

3,32%

21,10%

23,59%

5,56%

schwerste

0,01%

0,20%

8,09%

37,87%

84,44%

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Erhaltene Gesamtpunktzahl

Mittelwert (Median)

0,17 (0,00)

0,45 (0,00)

1,53 (0,00)

3,17 (0,00)

3,16 (0,00)

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten

keine

94,41%

88,34%

71,06%

52,31%

56,32%

geringe

2,05%

2,77%

3,43%

2,22%

1,35%

erhebliche

2,15%

4,67%

9,10%

10,03%

5,86%

schwere

1,19%

3,07%

9,95%

19,60%

17,22%

schwerste

0,20%

1,16%

6,45%

15,85%

19,25%

Modul 4: Selbstversorgung

Erhaltene Gesamtpunktzahl

Mittelwert (Median)

3,87 (4,00)

9,19 (9,00)

17,69 (17,00)

32,20 (32,00)

46,15 (48,00)

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten

keine

22,20%

1,23%

geringe

73,34%

30,03%

0,35%

erhebliche

4,46%

67,84%

56,06%

0,29%

schwere

0,90%

43,32%

66,20%

0,75%

schwerste

0,26%

33,52%

99,25%

Modul 5: Umgang mit krankheitsspezifischen bzw. therapiebedingten Anforderungen

Erhaltene Gesamtpunktzahl

Mittelwert (Median)

0,78 (1,00)

1,44 (1,00)

2,08 (2,00)

2,54 (2,00)

3,62 (3,00)

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten

keine

42,87%

14,38%

1,84%

1,12%

0,83%

geringe

42,12%

45,35%

30,04%

16,58%

3,46%

erhebliche

14,32%

36,39%

57,16%

63,88%

63,91%

schwere

0,67%

3,63%

9,68%

14,65%

18,50%

schwerste

0,02%

0,25%

1,28%

3,78%

13,31%

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte

Erhaltene Gesamtpunktzahl

Mittelwert (Median)

1,30 (1,00)

3,10 (3,00)

7,04 (7,00)

11,35 (12,00)

15,59 (16,00)

Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbständigkeit/Fähigkeiten

keine

42,08%

9,44%

0,24%

geringe

50,20%

51,07%

7,42%

0,18%

erhebliche

7,45%

34,13%

35,02%

2,89%

0,15%

schwere

0,27%

5,32%

53,28%

45,04%

2,86%

schwerste

0,04%

4,04%

51,89%

96,99%

N

34.572

42.530

16.349

3.837

1.330

Anmerkung: Spannweite der Punkte je Modul (gemäß Erhebungsinstrument): 1 Mobilität: 0–15; 2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: 0–33; 3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: 0–65; 4 Selbstversorgung: 0–54; 5 Umgang mit krankheitsspezifischen bzw. therapiebedingten Anforderungen: 0–15; 6 Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte: 0–18 (vgl. Tabelle A1, Anhang). Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].

Erwartungsgemäß steigt der Mittelwert der Punktzahl pro Modul mit der Höhe des erreichten Pflegegrades an. Der maximal erreichbare Punktwert wird von den hier analysierten Personen am ehesten im Modul 1 (Mobilität; Mittelwert 13,5 bei max. 15 Punkten) und Modul 6 (Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte; Mittelwert 15,6 bei max. 18 Punkten) erreicht. Die Durchschnittswerte des Moduls 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) und Moduls 5 (Umgang mit krankheitsspezifischen bzw. therapiebedingten Anforderungen) liegen selbst bei PG 5 am weitesten vom theoretisch möglichen Maximalpunktwert entfernt. Innerhalb PG 5 zeigten nahezu alle Antragstellenden schwerste Beeinträchtigungen der selbständigen Mobilität (98,3%), der Selbstversorgung (99,3%) und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (97,0%). 84,4% der Personen mit PG 5 hatten eine schwerste Beeinträchtigung der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten. In den Bereichen Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie Umgang mit krankheitsspezifischen Anforderungen wiesen in PG 5 hingegen weniger als 20% schwerste Beeinträchtigungen auf. Die geringsten Beeinträchtigungen erwiesen sich innerhalb PG 1 für das Modul 3 – mehr als 96% der Begutachteten hatten keinerlei oder nur geringe Beeinträchtigung bei Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen.


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Diskussion

Die Studie beschreibt die Charakteristika von erstbegutachteten Personen mit Pflegegrad, die Verteilung der Pflegegrade, medizinische Diagnosen sowie Grad der Selbstständigkeit in den Lebensbereichen. Für die Analyse wurden Daten des Medizinischen Dienstes Bayern aus dem Jahr 2019 verwendet. Zum Zeitpunkt der Erstbegutachtung lebt der größte Anteil der Personen mit zugewiesenem Pflegegrad in einer ambulanten Wohnsituation. Unter den Begutachteten befanden sich v. a. über 80-Jährige und insgesamt mehr Frauen als Männer. Dies lässt sich u. a. mit der insgesamt höheren Lebenserwartung von Frauen erklären [15]. Männern wurden häufiger als Frauen höhere PG (2, 3, 4 und 5) zugewiesen. Über alle Altersklassen wurde am häufigsten PG 1 und 2 erreicht und am seltensten PG 5. Bei Personen mit zugeschriebenem Pflegegrad dominierten v. a. altersassoziierte Diagnosen wie Störung des Ganges und der Mobilität, nicht näher bezeichnete Demenz, Herzinsuffizienz sowie Senilität. Dies zeigt sich auch darin, dass insbesondere die Module zur Mobilität und Gestaltung des Alltagslebens sowie sozialer Kontakte mit Einschränkungen verbunden sind. Insofern weisen die Ergebnisse in eine ähnliche Richtung wie die allgemeine Gesundheitsberichterstattung des Bundes, in welcher über die gesundheitliche Lage älterer Menschen berichtet wird [16]. Erste Hinweise auf regionale Unterschiede ergeben sich hingegen im Vergleich mit Analysen von Erstbegutachtungen in Berlin und Brandenburg. Über 50-Jährige mit Pflegegrad weisen hier eine ähnliche Soziodemografie wie im bayerischen Fall auf, jedoch finden sich unter den dominierenden Diagnosen keine Mobilitätsstörungen [17]. Weiterführende Analysen zu Wirkungszusammenhängen und zugrundeliegenden Kausalmechanismen der hier exemplarisch skizzierten bivariaten Zusammenhänge wären Gegenstand zukünftiger Forschung.

Die dargestellten Ergebnisse aus der Erstbegutachtung zur Erfassung der Pflegebedürftigkeit – welche über eine reine Darstellung des Pflegegrades hinausgehen – liefern Einsichten in Möglichkeiten, welche in den Datensätzen der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst liegen. Diese vorhandenen Daten können eine hohe Relevanz für Gesundheitsforschung und -politik einnehmen und eine Grundlage für die Interventionsplanung im Pflegebereich darstellen. So können Daten aus der Pflegeberichterstattung dazu beitragen, Erkenntnisse zur medizinischen, pflegerischen und sozialen Situation der Antragsteller*innen und Pflegebedürftigen dezidiert aufzubereiten und dabei neben der pflegerelevanten Vorgeschichte und derzeitigen Versorgungssituation auch weitergehende gesundheitsbezogene Aspekte zu berücksichtigen. Hierzu gehören neben epidemiologisch relevanten Angaben (z. B. pflegebegründende Diagnose) auch die weitergehenden versorgungsrelevanten Informationen, die bei der Pflegebegutachtung erhoben werden (diese umfassen etwa die Selbständigkeit bei außerhäuslichen Aktivitäten wie z. B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei der Haushaltsführung, darunter Reinigung oder Einkauf).

So können die Hinweise auf das Diagnosespektrum hilfreich sein, um gezielt zu prüfen, inwieweit ausreichende Versorgungsstrukturen in den jeweiligen Regionen vorliegen. Hierdurch kann ein Abgleich zwischen den vorhandenen Angeboten der Versorgung sowie Beratung und der aktuellen sowie auch zukünftigen Nachfrage an Versorgungsleistungen erfolgen. Auch mit Blick auf die Abmilderung von Pflegebedürftigkeit können entsprechende niedrigschwellige Angebotsstrukturen entwickelt oder ausgebaut werden – um an dieser Stelle auch dem Motto „Daten für Taten“ gerecht zu werden. Auf die Bedeutung dieses Datenmaterials wurde bereits direkt nach der Einführung der Pflegeversicherung hingewiesen [18].

Da Pflegebedürftigkeit ein zentrales sozial- und gesundheitspolitisches Zukunftsthema mit regional unterschiedlich starker Ausprägung darstellen wird, ist eine verlässliche Datengrundlage erforderlich, um belastbare Aussagen zu zeitlichen Trends und bevölkerungsgruppenspezifischen Ausprägungen der Pflegebedürftigkeit treffen zu können – und auf dieser Basis entsprechende Maßnahmen möglichst frühzeitig einzuleiten. Routinedaten ermöglichen dabei sektorenübergreifende und längsschnittliche Informationen zur Pflegebedürftigkeit sowie zum Bedarf und zur Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen. Diese Daten gilt es zukünftig auch auf kleinräumiger Ebene zu betrachten, da die Kommunen bei der Gestaltung ihrer Infrastruktur von den Auswirkungen der demografischen Entwicklungen betroffen sind [19]. Mit Blick auf die kommunale Verantwortlichkeit im Rahmen der Daseinsvorsorge (Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz), stellt die Zunahme der Pflegebedürftigkeit aufgrund der Alterung der Bevölkerung eine zentrale Herausforderung dar, für die es geeignete Instrumente einer zukunftsorientierten kommunalen Altenpolitik noch zu entwickeln gilt [20].

Die Daten des Medizinischen Dienstes bieten zudem ein hohes Potential, da sie auch die Situation von Pflegebedürftigen darstellen, die nicht in langzeitstationären Einrichtungen untergebracht sind und über dortige Dokumentationssysteme erfasst werden. Da der Großteil der Versorgung im höheren Lebensalter im häuslichen Umfeld durch pflegende Angehörige erbracht wird [21], ist die Pflegebegutachtung ein wichtiges Instrument, um den Gesundheitszustand älterer Menschen mit Unterstützungsbedarf darstellen zu können. Die dort erhobenen Daten können im Rahmen einer (kommunalen) Pflegeberichterstattung die Planungsgrundlage für die Altenhilfe in Städten und Gemeinden bieten [8] oder auch eine Grundlage für die Arbeit der regionalen Pflegekonferenzen sein. Zugleich bieten die Daten die Perspektive auf Personengruppen, die in Bevölkerungsumfragen mitunter unterrepräsentiert sind, etwa Hochaltrige und Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Bislang werden die Potentiale dieses Datenschatzes aber nicht umfassend genutzt, was sich daran zeigt, dass lediglich in Einzelfällen Analysen dieser Daten vorgenommen werden (vgl. z. B. [17] [22] [23] [24]). Ein erleichterter, institutionalisierter Datenzugang für Forschungszwecke wäre nicht nur folgerichtig mit Blick auf das auf nationaler Ebene geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz [25, 26, vgl. auch 27] als auch die Bemühungen auf supranationaler Ebene zur Schaffung eines Europäischen Raums für Gesundheitsdaten [28].

Limitationen

Obwohl es sich bei der Datenquelle um eine Quasi-Vollerhebung handelt, sind bei der Interpretation der Ergebnisse einige Limitationen und Selektionsmechanismen zu berücksichtigen. Für die wissenschaftlichen Analysen liegen ausschließlich Daten aus den Erstbegutachtungen eines Jahres vor. Ein zeitlicher Verlauf der Entwicklung der Pflegebedürftigkeit auf individueller oder aggregierter Ebene ist somit nicht möglich. Die Daten beziehen sich lediglich auf gesetzlich Pflegeversicherte: Aussagen zu Pflegebedürftigen ohne Beantragung eines Pflegegrades sowie zu Privatversicherten sind nicht möglich. Darüber hinaus bestehen soziale Ungleichheiten in der Pflegebedürftigkeit sowie bei Antragsverhalten und Zugangschancen auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Begutachtungsprozess an sich stellt zudem einen sozialen Interaktionsprozess dar, keine rein objektive Messung von Gesundheitsdaten. Es kommen sozial ungleich verteilte Verhandlungskompetenz und -macht bzw. ungleich verteiltes ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital der Begutachteten und Begutachtenden ins Spiel [29] [30] [31] [32]. Somit ist von einer potentiellen Untererfassung bestimmter Bevölkerungsgruppen auszugehen. Beispielsweise deuten Studien darauf hin, dass sozioökonomisch benachteiligte Pflegebedürftige aus Scham über ihre Wohn- und Lebensbedingungen oder aus Überforderung mit der Bürokratie davon absehen könnten, Unterstützung zu beantragen [33]. Wie in allen Interviewsituationen ist davon auszugehen, dass auch bei Pflegebegutachtungen Aspekte wie soziale Erwünschtheit im Auskunftsverhalten, Unterschiede in Selbst- und Fremdwahrnehmung oder die Anwesenheit Dritter – wie Angehörige – eine Rolle spielen [z. B. 32]. Treffend formulierte Simon (2004): „Es geht hier nicht um die Frage bewusster Benachteiligungen oder Bevorzugungen einzelner Gruppen, sondern um allgemeine, in weiten Bereichen der Gesellschaft wirkende Deutungsmuster, Werthaltungen und Geschlechterstereotypen. Und diese wirken nicht nur auf Seiten von Gutachtern, sondern mit Sicherheit auch auf Seiten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“ [32].

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass die Begutachtung eine Momentaufnahme darstellt, bei der auch Faktoren wie die aktuelle Tagesform zum Tragen kommen. Aufgrund der Schwankungen im zeitlichen Verlauf sind umfängliche Aussagen über die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit bzw. Fähigkeiten limitiert möglich und der individuelle Unterstützungsbedarf kann variieren.

Bei der Interpretation der Daten in Bezug auf das Diagnosespektrum ist die Aussagekraft dahingehend begrenzt, dass lediglich zwei Diagnosen festgehalten werden. Insbesondere bei hochaltrigen Pflegebedürftigen sind jedoch chronische Krankheiten, Ko- und Multimorbiditäten vorhanden [34] [35].

Fazit

Die Ergebnisdarstellung der Erstbegutachtungen zur Ermittlung der Pflegebedürftigkeit in Bayern für das Jahr 2019 zeigen auf, dass eine sich daraus ergebende Pflegeberichterstattung entweder als integraler Bestandteil oder Ergänzung der bestehenden Gesundheitsberichterstattung (wie am Beispiel der Präventionsberichterstattung) erfolgen kann. Der Bedarf nach einer adäquaten Pflegeberichterstattung sollte jedoch über die ausschließliche Darstellung von Pflegegraden hinausgehen, da die Instrumente zur Erhebung von Pflegebedürftigkeit direkt oder indirekt vielfältige gesundheitsrelevante Aspekte umfassen und Pflegebedürftigkeit sowohl horizontal als auch vertikal ungleich verteilt ist. Ausgehend von einer „Health in all Policies“-Perspektive könnten Daten aus der Pflegebegutachtung somit Aufschluss über Bedarfslagen geben, um auf dieser Basis adäquate Strukturen und Prozesse zur Unterstützung im höheren Lebensalter zu schaffen und somit auch Teilhabe und Lebensqualität zu fördern.


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Interessenkonflikt

Die Autorinnen/Autoren geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

1 Im Gesamtdatensatz beträgt der Anteil der über 50-jährigen Personen, die nach Begutachtung keinen Pflegegradempfehlung erhielten, 19,5%. Frauen blieben häufiger (20,9%) als Männer (17,2%) unterhalb des Grenzwerts für die Einstufung in einen Pflegegrad.


Zusatzmaterial

  • Literatur

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Korrespondenzadresse

Dr. Johanna Schütz
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
Bayerisches Zentrum Pflege Digital
Albert-Einstein-Straße 6
87437 Kempten
Germany   

Publication History

Article published online:
09 January 2024

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Georg Thieme Verlag
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

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Abb. 1 Verteilung der Pflegegrade nach Geschlecht (N=98.601). Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].
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Abb. 2 Verteilung der Pflegegrade nach Altersgruppe (N=98.618). Daten: Medizinischer Dienst Bayern [Stand: 11.11.2021].