retten! 2024; 13(03): 156-160
DOI: 10.1055/a-2121-2216
Recht & Berufspolitik

Partizipative Aufklärung von Patienten im Rettungsdienst

Frederik Gerdesmeyer
,
Florian Rieder
,
Sebastian Koch

Ein zentraler Bestandteil der Rettungsdienstarbeit liegt in der partizipativen Aufklärung, Beratung sowie weiterführenden Kommunikation mit Patienten. Diese anspruchsvolle Aufgabe ist eng mit den grundlegenden Patientenrechten verbunden, die das Recht auf Information, Aufklärung, Autonomie und Selbstbestimmung umfassen [1]. Dieser Artikel stellt eine partizipative Aufklärung von Patienten durch Rettungsfachpersonal dar.

Kernaussagen

Die Aufklärung über eine medizinische Maßnahme erfolgt in der Regel von der ranghöchsten Person bzw. von der Person mit der höchsten medizinischen Ausbildung. Sie kann mündlich durchgeführt werden und muss inkl. der Einwilligung bzw. Ablehnung der Maßnahme im Rettungsdienstprotokoll dokumentiert werden.

Die Patienten müssen so informiert werden, dass sie verstehen, welche Folgen ihre Entscheidungen zur Zustimmung oder Ablehnung der Maßnahme haben können. Dieses Prinzip nennt man „Informed Consent“ oder auch „Einwilligung nach erfolgter Aufklärung“.

Wichtig: Die Aufklärung im Rettungsdienst geht über die bloße Informationsvermittlung hinaus. Sie ist ein Schlüssel, um Patienten in Momenten der Not zu unterstützen, indem wir ihnen ermöglichen, die medizinischen Maßnahmen zu verstehen, und gleichzeitig ihre Autonomie und Würde bewahren.



Publication History

Article published online:
01 July 2024

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