retten! 2023; 12(03): 172-179
DOI: 10.1055/a-1875-0767
Fachwissen

Internationaler Rückholdienst - Medizinische Transportbegleitung im Linienflugzeug

Raphael Bronstein
,
Christoph Pölcher
,
Sebastian Koch

Die Rückholung von Erkrankten und Verletzten aus dem Ausland (Repatriierung) zählt zu den zentralen Säulen der Flugmedizin. Aufgrund ihrer Komplexität müssen Transporte im Vorfeld genau durch medizinische Assistenzen geplant werden. Der Patiententransport erfolgt mit einem medizinischen Flugbegleiter (Medical Escort), der den Patienten während des Fluges betreut und dem Bodenpersonal am Zielflughafen übergibt.

Kernaussagen
  • Die Auswahl der geeigneten Transportart findet im Vorfeld durch ärztliche Abklärung der Versicherung statt – es stehen Ambulanzjets oder auch Linienflugzeuge zur Verfügung.

  • Die Indikationen für eine Rückholung hängen von individuellen Versicherungsbedingungen ab und sind primär medizinisch begründet.

  • Grundsätzlich gilt: Je kritischer der Patient, desto wahrscheinlicher wird der Transport im Ambulanzflugzeug mit einer Crew aus ärztlichem und nicht ärztlichem Personal durchgeführt.

  • Der Antrag für die Rückholung muss durch das MEDIF (Medical Information Form) gestellt und durch den medizinischen Dienst der jeweiligen Fluggesellschaft geprüft und zugestimmt werden.

  • Sitzende Patienten können den Rollstuhlservice des jeweiligen Flughafens in Anspruch nehmen und in Begleitung des Medical Escort den Check-in durchlaufen.

  • Immobile Patienten werden in der Regel direkt vom Bodentransportmittel in das Flugzeug geladen.

  • An Bord des Flugzeuges ist kollegiale Teamarbeit mit der Kabinenbesatzung und den Piloten von großer Relevanz.

  • In der Luft sind flugmedizinische Aspekte wie Kabinendruck, psychologische und physiologische Faktoren von großer Bedeutung und sollten mittels Pulsoxymetrie kontinuierlich überprüft werden.

  • Bei der Übergabe am Zielflughafen ist neben der medizinischen Vorgeschichte, Epikrise und Angaben zur Behandlung im Ausland auch der Transportverlauf auf dem Flug zu übergeben.

  • Der Internationale Luftfahrtverkehrsverband IATA hat für seine Fluggesellschaften Regelungen getroffen, die insbesondere Haftpflichtansprüche des Geschädigten abdecken.



Publication History

Article published online:
29 June 2023

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