Subscribe to RSS
DOI: 10.1055/a-1852-8060
Antwort auf den Kommentar zum Beitrag „Delegierbarkeit von eigenständigen heilkundlichen Tätigkeiten an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: Ergebnisse einer Umfrage unter den ÄLRD Bayerns“
Wir danken den Kollegen von Knobelsdorff, Steffen und Callies für ihren konstruktiven Diskussionsbeitrag. In der Tat bleibt der Katalog der in Bayern von den Ärztlichen Leitern Rettungsdienst (ÄLRD) delegierten Behandlungsmaßnahmen hinter dem Portfolio an Behandlungsalgorithmen in anderen Bundesländern, oft ohne eindeutigen Bezug zu § 2a bzw. § 4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG, zurück.
Um regelmäßig wiederkehrenden Missverständnissen in diesem Zusammenhang vorzubeugen, haben wir in unserem Beitrag darauf hingewiesen, dass sich die vorliegende Bewertung spezifisch auf die Anwendung in ÄLRD-Delegation bezieht und Situationen nach § 2a NotSanG explizit ausklammert. Dies möchten wir auch an dieser Stelle nochmals betonen. Der Umfang der für letztere Umstände vorgesehenen Maßnahmen und Medikamentengaben geht auch in Bayern deutlich über die vom ÄLRD delegierten Behandlungsvorgaben hinaus [1] [2] [3].
Auch in den zitierten NUN-Algorithmen und den Ergebnissen des Pyramidenprozesses aus den Jahren 2014 und 2016 sind keineswegs alle Therapiemöglichkeiten für die ÄLRD-Delegation gedacht. Im Geltungsbereich der NUN-Algorithmen hängt dies von der Entscheidung des lokalen ÄLRD ab [4], im Bereich des Pyramidenprozesses wird gar nicht zwischen zu delegierenden und eigenverantwortlich durchzuführenden Maßnahmen unterschieden [5]. Die Autoren dieser Erwiderung halten eine solche Abgrenzung jedoch aus unterschiedlichen Gründen für geboten.
Bei der Diskussion über die Kompetenzen der NotSan ausschließlich den Delegationskatalog zu betrachten und die Empfehlungen der ÄLRD Bayern zu eigenverantwortlichen Maßnahmen nach § 2a NotSanG auszublenden, führt zu ungewollten Fehlinterpretationen.
Insofern sind wir für die Gelegenheit dankbar, den Sachverhalt an dieser Stelle nochmals klarstellen zu dürfen.
Publication History
Article published online:
08 June 2022
© 2022. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany
-
Literatur
- 1 Ärztliche Leiter Rettungsdienst Bayern. Checklisten 1c NotSan. 2018 Accessed May 13, 2022 at: http://www.aelrd-bayern.de/images/stories/pdf/notsan/Checklisten_1c_NotSan.pdf
- 2 Bayerisches Staatsministerium des Innern und für Integration. Empfehlung der ÄLRD Bayern: Maßnahmenkatalog zu §2a NotSanG. 05.05.2022 Accessed May 12, 2022 at: http://www.aelrd-bayern.de/images/stories/pdf/notsan/Ma%C3%9Fnahmenkatalog_2a_NotSanG.pdf
- 3 ÄLRD Bayern. Medizinische Empfehlung der ÄLRD Bayern: Medikamente zur Anwendung nach §2a NotSanG. 04.05.2022 Accessed May 12, 2022 at: http://www.aelrd-bayern.de/images/stories/pdf/notsan/2022-05-04_Medikamente_nach__2a_NotSanG_1.0_-_FINAL.pdf
- 4 Bundesverband Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Deutschland e. V. – Landesverband Niedersachsen/Bremen. NUN-Algorithmen 2022. Version 1.1. 01.11.2021 Accessed May 12, 2022 at: https://lard-nds.de/download/nun-algorithmen-2022/
- 5 Lechleuthner A. Der Pyramidenprozess – die fachliche Abstimmung der invasiven Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes. Notarzt 2014; 30: 112-117 DOI: 10.1055/s-0034-1370093.