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Deutsche Heilpraktiker-Zeitschrift 2021; 16(02): 69-71
DOI: 10.1055/a-1334-1469
DOI: 10.1055/a-1334-1469
Praxis
Steuerrecht
Update: Bareinnahmen in der Heilpraktikerpraxis
Weitere Informationen
Publikationsverlauf
Publikationsdatum:
15. April 2021 (online)

Summary
Aufgrund steuerrechtlicher Änderungen in den Jahren 2017 und 2020 gelten bei der Erfassung von Bareinnahmen und der Kassenführung neue Vorschriften. Sie betreffen insbesondere die Einzelaufzeichnungspflicht für Bareinnahmen, die Kassen-Nachschau und technische Sicherheitseinrichtungen für elektronische beziehungsweise digitale Kassensysteme. Viele Heilpraktiker nutzen die sogenannte offene Ladenkasse. Hier empfiehlt sich zusätzlich zur Einzelaufzeichnung ein Kassenbericht.