CNE Pflegemanagement 2018; 05(04): 1
DOI: 10.1055/a-0639-0489
Editorial
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Publication Date:
03 December 2018 (online)

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der griechische Philosoph Demokrit sagte einmal: „Man soll sich mehr um die Seele als um den Körper kümmern; denn die Vollkommenheit der Seele richtet die Schwächen des Körpers auf, aber geistlose Kraft des Körpers macht die Seele nicht besser.“ Etwas übertrieben werden Sie jetzt vielleicht denken, aber sicher mit einem Quäntchen Wahrheit.

In unseren Gefilden sind wir gewohnt, in erster Linie körperliche Gebrechen zu lindern. Die Psyche ist dabei eher sekundär. Langsam ändert sich das, denn: Immer mehr Mitarbeiter fallen aufgrund psychischer Belastungen aus. Um Belastungen bei Mitarbeitern frühzeitig zu erkennen, ist die Psychische Gefährdungsbeurteilung seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben im Arbeitsschutzgesetz. Leider gibt es in der Praxis ein Umsetzungsproblem: Weniger als die Hälfte aller Krankenhäuser führen die Analyse überhaupt durch. Und leider noch viel weniger ziehen Konsequenzen aus den Ergebnissen und führen Maßnahmen ein, die belastenden Situationen zu reduzieren. Lesen Sie mehr zum Thema psychische Gefährdung bei Pflegenden im Schwerpunktartikel ab Seite 6.

Herzlich

Ihr CNE Team