Notfall & Hausarztmedizin 2007; 33(3): 125-126
DOI: 10.1055/s-2007-977648
Gesundheitspolitik

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Ausschreibung von Leistungen im öffentlichen Rettungsdienst - Brüssel will mehr Wettbewerb

Further Information

Publication History

Publication Date:
05 April 2007 (online)

Die Vergabepraxis von Leistungen im öffentlichen Rettungsdienst einiger deutscher Kommunen stößt bei der Europäischen Kommission auf Kritik. Sie fürchtet, dass unter anderem Anbietern aus dem EU-Ausland aufgrund intransparenter Ausschreibungsverfahren der deutsche Markt weitgehend versperrt ist. EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy drängt daher auf einen fairen und funktionierenden Wettbewerb unter Beachtung europarechtlicher Vorschriften. Ausländische Unternehmen stehen schon in den Startlöchern.

EU-Kommissar Charlie McCreevy, bei der Europäischen Kommission zuständig für die Einhaltung der Binnenmarktregeln, lässt nicht locker. Zweimal schon hat er der Bundesregierung schwarz auf weiß attestiert: Bei der Vergabe rettungsdienstlicher Aufgaben in Deutschland geht es nicht immer ausreichend transparent zu. Auch wünscht sich der Kommissar einen fairen und wirksamen Wettbewerb nach den Regeln des EU-Rechts.

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen für den Rettungsdienst müsse so erfolgen, dass es sowohl Anbietern aus dem Inland als auch aus dem EU-Ausland möglich ist, an Ausschreibungen teilzunehmen, so McCreevy. Seiner Auffassung nach ist dies jedenfalls immer dann erforderlich, wenn die Rettungsdienstanbieter unmittelbar von ihrem Auftraggeber - in der Regel eine kommunale Behörde - bezahlt werden.

Dieses sogenannte Submissionsmodell findet sich im Wesentlichen in den Landesrettungsdienstgesetzen der nördlichen, mittleren und östlichen Bundesländer. Anders beim vor allem im Süden Deutschlands verbreiteten Konzessionsmodell, bei dem keine öffentlichen Gelder für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen fließen. Das Unternehmen oder die Organisation rechnet mit den Patienten oder Krankenkassen direkt ab und trägt somit das wirtschaftliche Risiko selbst.

Daher setzt die EU-Kommission hier nicht ganz so strenge Maßstäbe im Sinne des Wettbewerbs an. Dennoch müsse auch beim Konzessionsmodell der Auftraggeber zugunsten potenzieller Bieter „einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen, der den Dienstleistungsmarkt dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt wurden”, teilte McCreevy Anfang April vergangenen Jahres der deutschen Bundesregierung mit.

Korrespondenz

Petra Spielberg

Fachjournalistin für Wirtschafts- und Sozialpolitik, Redaktion Brüssel

Rue Colonel van Gele 98

B-1040 Brüssel

Fax: 0032/27331516