Aktuelle Neurologie 2006; 33 - P623
DOI: 10.1055/s-2006-953446

Schwieriges Management bei histologisch nicht zu sicherndem Verdacht auf zerebrales Lymphom

S. Hengst 1, K. Wessel 1
  • 1Braunschweig

Es wird ein Fall mit bekanntem und mittels Chemotherapie behandeltem pulmonalen T-Zell-Lymphom vorgestellt. Vier Jahre nach dieser pulmonalen Lymphommanifestation trat eine zunehmende linksbetonte Ataxie auf. Als Ursache hierfür fanden sich in der Kernspintomographie multiple fleckige T2-Signalanhebungen links-zerebellär, pontin, periventrikulär beidseits sowie im Stammgangliengebiet beidseits. Diese Läsionen zeigten ein kleinfleckiges bis knotiges KM-Enhancement. Im Liquor keine wesentlichen Auffälligkeiten, insbesondere keine malignen Zellen TBC-PCR- und Listerien-AK negativ. Komplexe Vorgeschichte mit zusätzlich SAB und Aneurysma-Clipping sowie durchgemachter Listerien-Meningoenzephalitis und Zustand nach Kleinhirnblutung rechts. Bei unterstellter Immunsuppression behandelten wir sicherheitshalber mit Ampicillin, Tuberkolostatika und Medikamenten gegen Toxoplasmose und Aciclovir. Außerdem gaben wir 80mg Prednisolon. Darunter kam es klinisch und kernspintomographisch zu einer Besserung. Deshalb und wegen der Lage der zerebralen Läsionen wurde zunächst auf eine stereotaktische Biopsie verzichtet. Im Verlauf kam es dann klinisch und bildmorphologisch wieder zu einer deutlichen Verschlechterung. Wir entschlossen uns jetzt zur stereotaktischen Hirnbiopsie, Kortison wurde zuvor abgesetzt. Die stereotaktische Hirnbiopsie erbrachte keinen wegweisenden Befund, insbesondere keinen Beweis für eine zerebrale Lymphommanifestation. Unter der letztendlichen Annahme eines zerebralen Befalls durch das T-Zell-Lymphom wurde eine Radiatio durchgeführt. Der Patient blieb deutlich bewusstseinsgetrübt, schwer behindert und konnte nicht aus dem Bett mobilisiert werden, er wird jetzt in einem Pflegeheim betreut. Die Kasuistik zeigt, wie schwierig und komplex die diagnostische und therapeutische Situation bei einem Patienten sein kann, wenn der Verdacht auf eine zerebrale Lymphom-Manifestation bioptisch nicht gesichert werden kann, und wenn viele komplizierende Vorerkrankungen in der Vorgeschichte vorliegen.