Notfall & Hausarztmedizin 2006; 32(8/09): 449
DOI: 10.1055/s-2006-951794
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Die Stellung des Taucheinsatzführers

Verantwortung nicht ohne ProblematikNorbert Murr1
  • 1Wasserwacht Bayern, Straubing
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Publikationsverlauf

Publikationsdatum:
18. September 2006 (online)

Der Taucheinsatzführer hat die Aufgabe, den gesamten Tauchgang zu sichern. Er übernimmt die Leitung und Verantwortung für den Einsatz der Tauchgruppe, der Bootstruppe und weiterer Einsatzkräfte während eines Taucheinsatzes. Er sollte ein ausgebildeter, erfahrener Taucher sein und sich durch ein hohes Maß an allgemeiner persönlicher und sozialer Kompetenz, fachlicher und methodischer Kompetenz auch im konkreten Einsatzfall auszeichnen.

Literatur

  • 1 GUV-R 2101, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen, Ausgabe Juli 2002, Gesetzliche Unfallversicherung. 
  • 2 Bartmann H. Taucherhandbuch. Landsberg: ecomed Medizin 2006
  • 3 APV-T, Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Tauchen der DRK Wasserwacht. 

Anschrift des Verfassers

Norbert Murr

Fachdienstleiter Tauchen, Wasserwacht Bayern

Kreiswasserwacht SR-BOG

Siemensstr. 11a

94315 Straubing

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