Endoskopie heute 2006; 19(2): 139-143
DOI: 10.1055/s-2006-942114
Gutachten

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Delegierung der Propofol-Applikation an nicht-ärztliches Assistenzpersonal

Gutachten, erstellt am 20.4.2006 im Auftrag von DGVS, Olivaer Platz 7, 10707 BerlinDelegation of Propofol-Application to Non-Physician StaffA. P. F. Ehlers1 , H. Bitter1
  • 1Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät München - Berlin
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Publication Date:
27 July 2006 (online)

I. Sachverhalt

Gegenstand des Gutachtens sind - allgemein formuliert - die Voraussetzungen, unter denen Propofol in der Praxis zum Einsatz kommen kann.

Propofol wird von mehreren Herstellern angeboten. In einer Beschreibung von Propofol von Fresenius heißt es:

„Bei Propofol … handelt es sich um ein hochwirksames, kurz wirkendes Anästhetikum ohne analgetische Eigenschaften, dass für die Induktion und Aufrechterhaltung der Allgemeinanästhesie sowie für die Sedierung von mechanisch-beatmeten Patienten im Rahmen der Intensivbehandlung angewendet wird. Aufgrund seines anästhetischen Potenzials und seiner pharmakokientischen Eigenschaften eignet sich Propofol insbesondere für die TIVA (Totale intravenöse Anästhesie). Das Aufwachen aus der mit Propofol induzierten Anästhesie ist dem Aufwachen aus Anästhesien, die mit anderen intravenösen Hypnotika eingeleitet wurden, überlegen. Das Aufwachen aus der mit Propofol induzierten Anästhesie erfolgt - verglichen mit den meisten anderen intravenösen Anästhetika - im Allgemeinen schnell und ohne Bewusstseinstrübung. Die mit Propofol verbundene verkürzte Aufwachzeit aus der Anästhesie ist insbesondere für die ambulante Chirurgie geeignet …”.

In Deutschland wird beim Einsatz von Propofol im Rahmen endoskopischer Untersuchungsverfahren die Präsenz eines in der Intensivmedizin erfahrenen zweiten Arztes gefordert. Dies wird in anderen Ländern anders gehandhabt. Im Ausland ist es durchaus möglich, dass Propofol von speziell ausgebildeten Schwestern verabreicht wird, die auch die Überwachung von Sauerstoffsättigung, Blutdruck und Herzfrequenz übernehmen.

Prof. Dr. Dr. med. iur. Alexander P. F. EhlersRechtsanwalt und Arzt 

Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät München - Berlin

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Dr. iur. Horst BitterRechtsanwalt 

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