ZFA (Stuttgart) 2006; 82(1): 1
DOI: 10.1055/s-2006-921419
Editorial

© Georg Thieme Verlag Stuttgart · New York

Unser neues Jahr gib uns heute …

M. M. Kochen1
  • 1Georg-August-Universität, Abteilung Allgemeinmedizin, Göttingen
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Publication Date:
18 January 2006 (online)

Abgehärtet vom Rückblick auf die letzten 12 Monaten können auch die sich überschlagenden Nachrichten von der „Gesundheitsfront” zum Jahresbeginn kaum mehr überraschen. Einige (wie die ausstehenden gesundheitspolitische Reform) bleiben verschwommen am Horizont, während andere, wie z. B. die Bonus-Malus-Regelung für die Arzneimittelverordnung, als unmittelbare Drohung erscheinen. Was uns aber jetzt schon tagtäglich auf den Nägeln brennt, ist die überbordende Bürokratie in unseren Praxen. Als ich vor wenigen Wochen eine Schlagzeile in einem bekannten deutschen Nachrichtenmagazin las („Krankenkassen geben mehr für Bürokratie aus”) konnte ich noch nicht ahnen, dass der frustrierende Papierkram nun auch unsere Patienten erfasst.

Bitte entscheiden Sie selbst, ob sie der nachfolgend wiedergegebene Brief an eine Patientin (den sie Hilfe suchend in unsere Praxis brachte) zum Lachen bringt oder zu Tränen rührt …

„Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Hauptsitz Hannover

Betrifft: Stationäre Krankenhausbehandlung im Krankenhaus ….

Abklärung einer mitgeteilten Vergiftung (Sepsis)

Sehr geehrte Frau H.
Sie befanden sich vom 19.11.2005 bis 23.11.2005 in stationärer Krankenhausbehandlung.
Das Krankenhaus teilte uns in seiner Aufnahme- und Entlassungsanzeige mit, dass die Behandlung dort u. a. auch aufgrund einer Vergiftung (Sepsis) durch sonstige gramnegative Erreger erfolgte.
Wir bitten Sie nunmehr, unserer Krankenkasse schriftlich die näheren Umstände, die zu der o. a. Vergiftung führten, mitzuteilen. Insbesondere ist für uns von Interesse, ob dieses auf Verschulden Dritter (z. B. Ärzte, Pflegepersonal, Hygieneumstände im Krankenhaus, usw.) zurückzuführen ist.
Wir haben ein zweites Exemplar dieses Schreibens beigefügt, auf dem Sie bitte der Einfachheit halber die Beantwortung vornehmen wollen.
Einer alsbaldigen Mitteilung Ihrerseits sehen wir entgegen und verbleiben

mit freundlichem Gruß
Im Auftrage”

Ob das im Dezember 2005 verfasste Schreiben Anlass ist, optimistisch in die Zukunft zu blicken? Was auch immer die nächsten Wochen und Monate bringen werden: Die Zeitschrift für Allgemeinmedizin, wird Sie, verehrte Leserinnen und Leser, auf Ihren Wegen in Praxis, Lehre und Forschung weiterhin kritisch begleiten. Im Namen der Herausgeber wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr.

Herzlich Ihr
Michael M. Kochen

Prof. Dr. M. M. KochenMPH, FRCGP, Facharzt für Allgemeinmedizin 

Abteilung Allgemeinmedizin · Georg-August-Universität

Humboldtallee 38

37073 Göttingen

Email: mkochen@gwdg.de

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