Rofo 2004; 176(11): 1704-1705
DOI: 10.1055/s-2004-836951
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Radiologie und Recht - Konkurrentenklagen im Vertragsarztrecht

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Publication Date:
19 November 2004 (online)

 

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Entscheidung vom 17.8.04 (Az.: 1 BvR 378/00) die defensive Konkurrentenklage für niedergelassene Vertragsärzte gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zugelassen. Die sich aus diesem Urteil ergebenden Veränderungen der Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Zulassungsentscheidungen sind erheblich, da zukünftig auch am Verfahren nicht unmittelbar beteiligte Vertragsärzte, für die eine Neuzulassung oder Ermächtigung eine Konkurrenz darstellt, hiergegen klagen können.

Dem Verwaltungsrecht sind Konkurrentenklagen bekannt im Wirtschafts-, Gewerbe- und Beamtenrecht. Konkurrentenklagen haben manche Berührungspunkte mit den sog. Drittklagen im Bau-, Gewerbe- und Immissionsschutzrecht, bei denen ein Dritter gegen den den Adressaten begünstigenden Verwaltungsakt ("Verwaltungsakt mit Drittwirkung") einen Rechtsbehelf einlegt.

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